Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Hintergrund

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Missverhältnis: Arbeitszeiten und Produktivität


Buch prognostiziert in den nächsten zehn Jahren eine Revolution in der Arbeitsorganisation
Das Gehalt wird sich in Zukunft nach den konkreten Arbeitsergebnissen richten und nicht nach der bloßen Arbeitszeit


Anzeige

(29.11.11) - Eine Arbeitswelt, in der Angestellte selbst darüber entscheiden können, wann, wo und wie sie ihre Arbeit verrichten, ist vielleicht nur noch ein Jahrzehnt entfernt. Erfolgreiche Unternehmen werden ihre Mitarbeiter nach Ergebnissen statt nach Arbeitsstunden beurteilen und Büros werden nicht mehr Orte sein, an denen von 9:00 bis 17:00 Uhr gearbeitet wird, sondern Räumlichkeiten, an denen sich die Mitarbeiter treffen und Besprechungen abhalten können.

Dies ist die These zweier Gastprofessoren der Cass Business School (City University London) und der Henley Business School. Ihr neues Buch mit dem Titel Future Work: How Businesses Can Adapt and Thrive in the New World of Work (Wie Unternehmen sich in der neuen Arbeitswelt zurechtfinden und in ihr aufblühen können) wird in diesem Monat im Verlag Palgrave Macmillan erscheinen.

Das Buch stützt sich auf eine Befragung internationaler Manager und bringt Beispiele von Unternehmen, in denen diese Umstellung bereits erprobt wird. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die mit einem radikalen Wandel der Arbeitsorganisation verbundenen neuen Freiheiten in den Unternehmen zu Produktivitätssteigerung, Kostensenkung und Mitarbeitermotivation beiträgt und den Zugang zu neuen Märkten beschleunigt.

"Im 21. Jahrhundert halten wir an einem Modell fester Arbeitszeiten und Arbeitsplätze fest, das auf das Industriezeitalter zugeschnitten ist", bemerkt Frau Maitland, Senior Visiting Fellow an der Cass Business School. "Lange Arbeitszeiten werden oft gefordert und auch bezahlt, ohne dass die entsprechende Produktivität gemessen wird. Es besteht jedoch nahezu kein Zweifel, dass Arbeitnehmer produktiver sind, wenn sie freier darüber entscheiden können, wo, wann und wie sie arbeiten. Das Vertrauen, das Unternehmen ihren Angestellten entgegenbringen, indem sie ihnen, individuell oder als Team, die Gestaltung ihres Arbeitslebens überlassen, zahlt sich aus."

Bei Google werden Ingenieure bereits nach Leistung beurteilt und nicht danach, wo und wann sie ihre Arbeit erledigen. "Unsere Ingenieure können frei über ihre Arbeitszeit bestimmen", erklärt Matt Brittin, Google-Geschäftsführer für Großbritannien und Irland, "vorausgesetzt, sie sprechen sich mit ihren Kollegen ab und bringen die vereinbarte Leistung. Sie können durchaus nachts arbeiten.”

Der Schlüssel für die Einführung der "Arbeit von Morgen" ist die Messung der Arbeitsleistung, schreiben die Verfasser. Durch Vereinbarungen darüber, was erreicht werden soll, kann die Geschäftsführung ihre Mitarbeiter von der Anwesenheitspflicht befreien - dem Zwang, oft sehr lange am Arbeitsplatz anwesend zu sein, unabhängig davon, ob Arbeit zu erledigen ist oder nicht - und ermöglicht ihnen dadurch, produktiver zu arbeiten. Neben der höheren Produktivität sind nach Ansicht der Verfasser auch erhebliche Einsparungen mit dem neuen Konzept verbunden, sowohl im Hinblick auf die benötigte Bürofläche - in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein nicht zu vernachlässigender Vorteil für die Unternehmen - als auch durch die Verringerung von Personalfluktuation und betrieblichen Fehlzeiten.

Der Bekleidungshändler Gap konnte den Mitarbeiterabgang der Abteilungen Produktion und Design im kalifornischen Geschäftsbereich Gap Outlet durch die Einführung eines ausschließlich leistungsorientierten Arbeitsumfelds (Results-Only Work Environment – ROWE) um die Hälfte reduzieren. "Man fühlt sich, als wäre man wieder an der Uni", kommentiert Eric Severson, Senior Vize-Präsident der Abteilung Personalwesen & Kommunikation bei GAP, in einer im Buch beschriebenen Fallstudie. "Was zählt, ist die Leistung der Mitarbeiter und nicht, wie lange oder von wo aus sie an einem Projekt arbeiten." Die Führungskräfte von Gap sind davon überzeugt, dass dieser Ansatz dem Unternehmen einen dreijährigen Wettbewerbsvorsprung gebracht hat.

Die Verfasser verweisen auf eine Befragung von 24.000 IBM-Mitarbeitern weltweit, die ergeben hat, dass Mitarbeiter mit flexiblen Arbeitszeiten bis zu 19 Stunden pro Woche mehr arbeiten können, ehe sie denselben Stress-Level erreichen und unter denselben gesundheitlichen Problemen leiden, wie Arbeitnehmer mit festen Arbeitszeiten.

Je mehr sich die "Arbeit von Morgen" durchsetzt, desto mehr Telearbeit und so genannte "Work hubs”, speziell für mobile Arbeitnehmer konzipierte und ausgestattete Arbeitsplätze, wird es geben. "Das Büro ist dann nicht mehr ein Ort, an dem die Mitarbeiter zu festen Arbeitszeiten zusammenkommen, um konzentriert zu arbeiten, sondern könnte sich zu einem Ort entwickeln, an dem Kontakte geknüpft und gepflegt werden", erklärt Frau Maitland.

In den Niederlanden konzipierte Microsoft ihren Unternehmenssitz in der Nähe des Flughafen Schiphol für eine Arbeitswelt, in der es keine festen Arbeitszeiten und Arbeitsplätze mehr gibt. Das Gebäude umfasst hauptsächlich Sitzungsräume und nur ein paar Räumlichkeiten für konzentrierte Arbeit.

Die Macquarie Group, ein weltweit tätiger Finanzdienstleister mit Sitz in Australien, praktiziert das Konzept des "Activity-based Working". Alle Mitarbeiter arbeiten mit Laptops und lassen sich in dem jeweils benötigten Arbeitsumfeld nieder, das von Sitzungsräumen über thematische Gemeinschaftsräume bis hin zu Ruhezonen und Cafés reichen kann.

Aus einer speziell für das Buch durchgeführten Umfrage ergibt sich, dass eine Umstellung auf die "Arbeit von Morgen" unmittelbar vor der Tür stehen könnte. Zwei Drittel der über 360 befragten internationalen Manager aus 40 Ländern sind der Ansicht, dass die derzeitige Arbeitsorganisation in den kommenden zehn Jahren revolutioniert werden wird. Fast 90 Prozent meinen, dass Mitarbeiter produktiver sind, wenn sie die Organisation ihrer Arbeit selbst bestimmen können. Über 80 Prozent glauben, dass sich neue Arbeitsformen positiv auf ihr Unternehmen auswirken würden.

"Um mit alten Gewohnheiten zu brechen, bedarf es einer mutigen Unternehmensführung. Eine solche Umstellung entspricht jedoch den Wünschen der heutigen Generation von Arbeitnehmern und ist auch vom unternehmerischen Standpunkt aus sinnvoll", schließt Frau Maitland. "Unternehmen, die dies erkannt haben, ernten bereits die Früchte dieser Umstellung. Die anderen laufen Gefahr, von den Ereignissen überrollt zu werden." (Cass Business School: ra)

Cass Business School: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Druckbare Version

Bessere Kommunikationswege beim Nachlassverfahren Umsetzung der kostenlosen Warteschleife