Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Hintergrund

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Bekämpfung von Verbrechen


Bayerns Justizministerin Merk begrüßt Vorstoß Niedersachsens zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Kommission verlange zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht

Anzeige

(31.05.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den Vorstoß Niedersachsens, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Merk sagte: "Angesichts der steigenden Internetkriminalität sollten wir umgehend die Vorratsdatenspeicherung wiedereinführen. Damit sich die Täter nicht hinter der Anonymität des Internets verstecken können. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits mehr als ein Jahr vergangen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind klar und eindeutig, es gilt sie nur noch umzusetzen. Die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Land muss Vorrang haben vor politischem Gezerre."

Merk betonte: "Der vor kurzem veröffentlichte Evaluationsbericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherrichtlinie hat ebenfalls bestätigt, dass die Speicherung der Daten "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geworden ist. In manchen Fällen sei sie "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen". Das sehe ich ganz genauso, ebenso wie etwa die Innenministerkonferenz und der Richterbund."

Merk wies darauf hin: "Die Kommission verlangt zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht und droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, so wie sie auch bei anderen Mitgliedstaaten vorgegangen ist. Fakt ist: 22 von 27 Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bereits umgesetzt. Zeit wird‘s, dass Deutschland sich anschließt."

Das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quickfreeze-Verfahren ist laut Merk keine Lösung: "Wenn keine gespeicherte Daten vorhanden sind, kann man auch nichts einfrieren. Das 'Quickfreeze-Verfahren' wurde auch von Brüssel mit einer schallenden Ohrfeige beantwortet. Die meisten Mitgliedstaaten sehen es ebenfalls als unbrauchbar an." (Bayerisches Justizministerium: ra)

- Anzeigen -


Meldungen: Markt / Hintergrund

Gibt es im Baubereich eine "Parallel-Justiz"? Am 11. und 12. Mai 2012 kommen Baujuristen aus Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Anwaltschaft zum 4. Baugerichtstag in Hamm zusammen. Dort diskutieren sie über aktuelle baurechtspolitische Themen und erarbeiten Resolutionen mit dem Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen zu verbessern.

Immer wichtig: Verschlüsselung vertraulicher Daten Ein verlorener Laptop stellt ebenso wie ein abhandengekommener USB-Stick oder ein Hacker-Angriff einen Datenschutzverstoß dar. Ein erfolgreicher Datenschutzvorfall bringt enorme finanzielle Risiken mit sich: für das Unternehmen, die Betroffenen, aber auch für Lieferanten und Kunden.

Compliance-Risiken in Joint Ventures Bei der Eingehung von internationalen Kooperationen sehen sich Unternehmen neuen Korruptionsrisiken ausgesetzt. "Die klassische Bestechung hat ausgedient, neue und subtilere Formen der verdeckten Bestechung sind auf dem Vormarsch", sagte Prof. Dr. Thomas Klindt auf dem Noerr Compliance Day, zu dem jetzt der Leiter der Noerr Compliance Group rund 200 Fachleute aus dem In- und Ausland begrüßen konnte. Thematisch im Mittelpunkt standen die vielfältigen Compliance-Risiken in Joint Ventures - nach dem Iran-Embargo der EU auch drängende Fragen zur Abwicklung von mit iranischen Partnern geschlossenen Verträgen.

Zahlungsprozesse SEPA-konform gestalten Die Umstellung auf SEPA (Single European Payment Area) wird grundlegend in die Zahlungs- und Abrechnungsprozesse der Unternehmen eingreifen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen alle Zahlungsprozesse SEPA-konform gestaltet werden. Die Managementberatung Mücke, Sturm & Company hat analysiert, welche Prozesse entlang des Kundenlebenszyklus zwingend überarbeitet und angepasst werden müssen, um die SEPA-Anforderungen in den operativen Betrieb zu überführen. "Der Umstellungsaufwand wird in der Wirtschaft kritisch gesehen, er bietet aber gleichzeitig die Chance, lang gewünschte Systemanforderungen innerhalb des Umstellungsprozesses endlich zu realisieren", macht Michael Kaut, Partner bei Mücke, Sturm & Company, deutlich.

Betrüger: Anrufe angeblicher Verbraucherschützer "Wir müssen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", forderte Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen."

Spürbare Kostensenkung beim Rechnungsversand Seit dem Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetz am 1. Juli 2011 planen viele Unternehmen ihre Fakturierungsprozesse nachhaltig zu verschlanken und gleichzeitig die Prozesskosten signifikant zu senken. Zu verdanken ist dies einem Aspekt des Gesetzes, der in der öffentlichen Diskussion seinerzeit nur wenig Beachtung fand: Rechnungen, die auf elektronischem Wege übermittelt werden, sind denen, die per klassischer Briefpost zugestellt werden, gleichgestellt. darauf weist das Unternehmen retarus hin.

EU-Ausschuss entscheidet Ende April über Basel III Kleine und mittelständische Hightech-Unternehmen könnten bald schwieriger an Kredite kommen. Grund sind die strengen Vorgaben für Banken, die nach dem Abkommen "Basel III" jetzt in europäisches Recht umgesetzt werden sollen. Das befürchtet der Bitkom und fordert eine Überarbeitung der regulatorischen Compliance-Anforderungen. "Ohne weitere Anpassungen beschränken die Basel-III-Vorgaben den Spielraum für Banken bei der Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen und verteuern solche Kredite", sagt Heinz Paul Bonn, Bitkom-Vizepräsident und Mittelstandsbeauftragter.

Vorratsdatenspeicherung in Polen Die polnischen Behörden hätten laut Angaben der Piratenpartei im vergangenen Jahr 1.856.888 Mal die Vorratsdaten der Bürger abgefragt. Bei einer Bevölkerung von 38,5 Millionen Menschen sei somit bereits jeder zwanzigste Bürger direkt durch eine Abfrage betroffen gewesen. Die Zahlen würden deutlich machen, dass die Möglichkeit, Datensammlungen durchführen zu können, auch zu steigenden Begehrlichkeiten bezüglich des Zugriffs durch die Behörden führe.

Zeitnahe Betriebsprüfung: Vor- und Nachteile Erstmals werden bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung verbindlich festgelegt. Die Betriebsprüfung kann nur für die Prüfungszeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt vollständige Steuererklärungen vorliegen. Gegenwartsnah ist eine zeitnahe Betriebsprüfung nur, wenn die anfängliche Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation während der gesamten Prüfungsdauer aufrecht erhalten und aktiv in der Praxis umgesetzt wird.

Mehr Rechtsschutz bei Bestellungen im Internet Bayerns Verbraucher können sich seit dem 2. April 2012 an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt und sie sich mit dem beteiligten Unternehmen nicht einigen können. Das internetgestützte Schlichtungsverfahren unter www.online-schlichter.de steht dank der Förderung des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministeriums nun auch für Bayern kostenlos zur Verfügung.

Druckbare Version

Mehr Rückgrat beim Thema Lobbyismus Kein Wettbewerb bei den Benzinpreisen