Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Hintergrund

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Zentrale Testamentsregister bringt mehr Sicherheit


Bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und Erbverträge werden jetzt in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst
Im Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen gespeichert


Anzeige

(12.01.12) - Zum 1. Januar 2012 nahm das neue Zentrale Testamentsregister seine Arbeit auf. Damit wird im Todesfall noch zügiger die wichtige Frage geklärt werden können, ob der Verstorbene ein Testament errichtet und beim Gericht oder einem Notar hinterlegt hat oder nicht. So kann ein Erbschein schneller erteilt werden- und der kann für Erben wichtig sein, um z.B. über Konten des Erblassers verfügen zu können.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sagte: "Bislang waren im Todesfall verschiedenste Meldungen zwischen Gerichten, Notaren und Standesämtern auszutauschen, um die wichtige Frage zu klären, ob ein Testament vorliegt oder nicht - und das alles in Papierform. Das war nicht nur umständlich und langwierig, sondern auch fehleranfällig. Mit dem Zentralen Testamentsregister werden wir vom 1. Januar 2012 an ein modernes Verfahren haben, das unsere Nachlassverfahren noch effizienter und schneller macht."

Dazu werden bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und Erbverträge ab dem kommenden Jahr in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst. Im Todesfall werden dann die verwahrende Stelle und das Nachlassgericht künftig unmittelbar durch das Zentrale Testamentsregister informiert - und zwar in elektronischer Form. Die Umstellung erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand im Dienste der Bürger. So sind in den nächsten fünf Jahren rund 15 Millionen Karteikarten von mehr als 5.000 Geburtsstandesämtern in das Zentrale Testamentsregister zu überführen.

Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters laufen dementsprechend seit Monaten auf Hochtouren. "Unsere Gerichte und Notare in Bayern sind bestens für die Umstellung gerüstet. Einem erfolgreichen Start steht nichts im Wege", betont Merk. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Planungen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und der Bundesnotarkammer in Berlin vorgenommen, die bereits mit dem Zentralen Vorsorgeregister umfassende Erfahrung mit der Betreuung eines großen Registers hat.

Die Ministerin sagte abschließend: "Besonders wichtig war mir bei alledem, dass keine Abstriche beim Thema Datenschutz gemacht werden. Im Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen gespeichert. Erfasst werden nur Informationen, die zum Wiederauffinden einer letztwilligen Verfügung unbedingt erforderlich sind; zum Beispiel der Name des Erblassers. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert. Nur Amtsträger wie Notare und Gerichte können hierauf zugreifen. Für den Registerabruf ist zu Lebzeiten des Erblassers dessen Einverständnis notwendig. Damit wird das Nachlassverfahren noch sicherer und bürgerfreundlicher." (Bayerisches Justizministerium: ra)

- Anzeigen -


Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Druckbare Version

Gesetzliche Einschränkung der Abmahnungen Nur das P-Konto schützt vor Pfändungen