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Zentrales elektronisches Personenstandsregister


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Zentrales elektronisches Personenstandsregister (ZEPR) soll noch vor 2014 eingerichtet werden – Betrieb durch Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) beabsichtigt"
Mit der Reform des Personenstandsrechts am 01.01.2009 wurde die elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen


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(27.06.11) - Der Ministerrat hat die weiteren Weichen zur Einrichtung und zum Betrieb eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters (ZEPR) gestellt. Innenminister Joachim Herrmann sagte: "Wir wollen in Bayern noch vor dem 01.01.2014 ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einrichten. Mit dem Aufbau und dem Betrieb des ZEPR soll die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betraut werden. Sie bietet auf Grund ihrer hohen Erfahrung die beste Gewähr, dass der Betrieb des ZEPR reibungslos funktionieren wird."

Für die AKDB als Betreiber spreche etwa, dass sie über ein einschlägiges fachliches Know-how verfüge und mit der zentralen Melderegisterauskunft bereits ein vergleichbar komplexes Verfahren für die bayerischen Kommunen durchführe. Der Innenminister erklärte: "Ohne jede Frage: Die AKDB ist ein erfahrener Dienstleister unserer Kommunen. Für den Aufbau und Betrieb des ZEPR ist sie der richtige Partner."

Mit der Reform des Personenstandsrechts am 01.01.2009 wurde die elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen. Diese muss spätestens bis 01.01.2014 verpflichtend in allen Standesämtern umgesetzt werden. Zusätzlich wurden die Länder ermächtigt, auf Landesebene ein ZEPR einzurichten.

Innenminister Herrmann sagte: "Das ZEPR ermöglicht es den angeschlossenen Standesämtern, auch die Registereinträge der anderen angeschlossenen Standesämter zu benutzen. Damit können die Bürger bayernweit bei den Standesämtern aus Personenstandseinträgen Auskünfte oder Personenstandsurkunden erhalten." Das bedeute mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie, da sich bislang ein Bürger immer an das Standesamt habe wenden müssen, das den Personenstandsfall beurkundet habe. Alle bayerischen Standesämter sollen zum Anschluss an das ZEPR verpflichtet werden.

Der Ministerrat billigte in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nunmehr den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet wird. Deren Einvernehmen ist nach einem Ministerratsbeschluss von 2009 für die Einrichtung des ZEPR erforderlich. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass die kommunalen Spitzenverbände ihr Einverständnis mit diesem ausgewogenen Gesamtpaket erklären werden", so Herrmann. (Bayerisches Innenministerium: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte Die Mini-GmbH ein Erfolgsmodell