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Private Banken: Deutschland droht keine Rezession


Konjunktur-Prognose: Einen wirtschaftlichen Schockzustand wie im Herbst 2008 halten die privaten Banken auch angesichts der gesammelten Erfahrungen für sehr unwahrscheinlich
Seitens der Europäischen Zentralbank wird eine längere Zinspause erwartet - Die Arbeitslosenquote im Euro-Raum wird nach Schätzungen der privaten Banken auf dem hohen Niveau von fast 10 Prozent verharren


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(28.09.11) - Das Wirtschaftswachstum in Deutschland hat deutlich an Schwung verloren. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Währungspolitik des Bankenverbandes geht allerdings nicht davon aus, dass es in den kommenden Quartalen zum Erliegen kommt. Nach einem weiteren kräftigen Wachstumsschub von 2,8 Prozent im laufenden Jahr erwarten die privaten Banken für das kommende Jahr ein Wachstum von 1,1 Prozent.

"Es droht aus heutiger Sicht kein Absturz unserer Wirtschaft in eine Rezession", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Wenn eine weitere Eskalation der Staatsschuldenkrise vermieden werden kann, sollten die nach wie vor recht solide deutsche Industrieproduktion und das Investitionswachstum für Wachstum sorgen", so Kemmer weiter. Auch der private Konsum wird im kommenden Jahr die Konjunktur stützen. Gegen überzogene Absturzsorgen spricht aus Sicht Kemmers zudem, dass die heimischen Unternehmen fundamental gut aufgestellt sind. "Die Bilanzen sind gesund, und ein großer Teil der geplanten Investitionen basiert auf der Weiterentwicklung von Technologien und Produkten, ist also weitgehend unabhängig von der Kapazitätsauslastung."

Im Euro-Raum wird das Wirtschaftswachstum von voraussichtlich 1,7 Prozent in diesem Jahr auf lediglich 0,8 Prozent im kommenden Jahr zurückgehen. Wie in den meisten Industrieländern werden die unvermeidliche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und erforderliche strukturelle Anpassungen das Wachstum belasten. Die Arbeitslosenquote im Euro-Raum wird nach Schätzungen der privaten Banken auf dem hohen Niveau von fast 10 Prozent verharren. Die Schuldenstandsquote des gesamten Währungsraums dürfte trotz aller Konsolidierungsbemühungen noch einmal steigen und bis Ende 2012 rund 90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen.

Mit der Wachstumsschwäche und der weiterhin angespannten Arbeitsmarktlage lassen die Inflationsrisiken wieder spürbar nach, so dass seitens der Europäischen Zentralbank eine längere Zinspause erwartet wird.

Kemmer warnte in diesem Zusammenhang vor übertriebener Panik. Die hohe Staatsverschuldung sei – bei einem entschlossenen wirtschaftspolitischen Gegensteuern – beherrschbar. Einen wirtschaftlichen Schockzustand wie im Herbst 2008 halten die privaten Banken auch angesichts der gesammelten Erfahrungen für sehr unwahrscheinlich.

Um eine weitere Zuspitzung der Staatsschuldenkrise in Europa zu verhindern, müssen zunächst die Reformen des europäischen Rettungsschirms EFSF zügig umgesetzt werden", betonte Michael Kemmer. Durch bindende Selbstverpflichtungen, etwa in Form einer Schuldenbremse mit Verfassungsrang, könne zudem eine solide Finanzpolitik in den einzelnen Euro-Staaten glaubwürdig verankert werden. Eine langfristige Sicherung der Währungsunion sei jedoch ohne weitere Reformen des institutionellen Rahmens nicht vorstellbar. Damit einher gehen werde zwangsläufig auch ein gewisser Souveränitätsverzicht der Nationalstaaten. Diese Einschränkung sollte zunächst im Bereich der Finanzpolitik angegangen werden, da es hier mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt bereits klare Regeln gäbe. Diese Regeln seien gut und richtig, sie müssten allerdings auch entschlossen durchgesetzt werden

Im Ausschuss für Wirtschafts- und Währungspolitik des Bankenverbandes sind zurzeit dreizehn Chefvolkswirte von privaten Banken in Deutschland sowie des Bankenverbandes vertreten. Das Gremium veröffentlicht zweimal im Jahr eine Konjunkturprognose, die auf einer Umfrage unter den Mitgliedern des Ausschusses und der anschließenden Diskussion der Umfrageergebnisse beruht.

Mitglieder im Ausschuss sind:
Uwe Angenendt, Chefvolkswirt, BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main und Ausschussvorsitzender.
Dr. Marco Bargel, Chefvolkswirt, Deutsche Postbank AG, Bonn.
Dr. Elga Bartsch, Chefvolkswirtin Europa, Morgan Stanley UK Group, London.
Norbert Braems, Chefvolkswirt, Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln.
Dr. Kurt Demmer, Chefvolkswirt, IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf.
Carsten Klude, Chefvolkswirt, M.M.Warburg & CO KGaA, Hamburg.
Dr. Jörg Krämer, Chefvolkswirt, Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Dr. Thomas Mayer, Chefvolkswirt, Deutsche Bank Gruppe, Frankfurt am Main.
Dr. Jürgen Michels, Chefvolkswirt Euro-Raum, Citigroup, London.
Andreas Rees, Chefvolkswirt Deutschland, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München.
Stefan Schilbe, Chefvolkswirt, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf.
Dr. Holger Schmieding, Chefvolkswirt, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG.
Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt Deutschland, Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am Main.
(Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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