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Gewinner und Verlierer des Atomausstiegs


Folgen des Atomausstiegs auf die deutsche Wirtschaft: Erneuerbare Energien werden möglicherweise erst nach Jahren profitieren
Zukünftig wird die finanzielle Belastung für energieintensive Industrien wie die Chemieindustrie, die Papierindustrie oder das Metallgewerbe noch zunehmen


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(28.09.11) - Die Ergebnisse des Energiegipfels im Kanzleramt zur Umsetzung der im Juni beschlossenen Energiewende werden mit Spannung erwartet – nicht nur von den Energieversorgern. Denn der von der Bundesregierung beschlossene Atomausstieg sorgt in vielen deutschen Branchen für Unsicherheit, wie eine aktuelle Analyse der Risikoexperten des Kreditversicherers Atradius ergab, die für ihre Bonitätsanalysen auf Informationen von über 60 Millionen Unternehmen weltweit zurückgreifen.

Erneuerbare Energien in Wartestellung
Deutschland wird in den nächsten zehn Jahren einen etwa dreistelligen Milliardenbetrag in Windturbinen, Solaranlagen und Gaskraftwerke investieren müssen. Die vermeintlichen Nutznießer der Energiewende – die Solar- und Windkraftanlagenbauer und -betreiber – werden aber erst in einigen Jahren von der Energiewende profitieren. "Die Unternehmen machen ihre Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien von der angekündigten staatlichen Förderung abhängig", so Michael Karrenberg, Leiter Risikomanagement bei Atradius in Köln. "Solange nicht feststeht, auf welche Energieträger die Bundesregierung in Zukunft setzen wird, werden Aufträge zurückgestellt. Das kann bei ohnehin schon angeschlagenen Unternehmen bis zur Zahlungsunfähigkeit führen, vor allem, wenn die konkrete Umsetzung nicht zeitnah verabschiedet wird."

Kosten für energieintensive Branchen steigen
Der deutsche Strompreis liegt bereits jetzt über dem EU-Durchschnitt. Zukünftig wird die finanzielle Belastung für energieintensive Industrien wie die Chemieindustrie, die Papierindustrie oder das Metallgewerbe noch zunehmen. Denn die Umstellung auf erneuerbare Energien wird in diesen Branchenzweigen mit hohen Kosten verbunden sein – nicht zuletzt durch den steigenden Energiebedarf der Unternehmen in der Zukunft. Ebenso muss die Versorgungssicherheit gewährleistet sein.

Profiteure der Energiewende
Profitieren werden die deutschen Leitungsbauer von der Energiewende. Denn der erzeugte Strom muss von den Produktionsstandorten zu den Verbrauchsstandorten transportiert werden. Branchenschätzungen gehen von einem Ausbaubedarf im Verteilnetz von 195.000 Kilometern aus.

Zu den Gewinnern des Atomausstiegs zählt auch die Bauindustrie, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren wird, wenngleich auch sie die steigenden Energiekosten spüren wird. Auch die Chemie- und die Stahlindustrie können als Produzenten der Grundstoffe trotz steigender Kosten auch einen Nutzen für ihr Geschäft aus der Energiewende ziehen.

Die Risikoexperten von Atradius werden die zukünftige Entwicklung im Energiesektor weiterhin sorgfältig beobachten und begleiten. (Atradius: ra)

Atradius: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Pflicht zu datenschützenden Voreinstellungen? Private Banken: Deutschland droht keine Rezession