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Mit Urteil vom 08. September 2011 (1 StR 38/11) hatte sich der Bundesgerichtshof in einer Revisionsentscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Vorsatzproblematik beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) zu befassen. Dabei hat er sich insbesondere dazu positioniert, inwieweit ein der Steuerhinterziehungsvorsatz durch Irrtümer des Steuerpflichtigen ausgeschlossen werden kann oder - gleichsam als Auffangtatbestand - eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) in Betracht kommt.
In dem neuen Beitrag aus meiner Artikel-Reihe "Datenschutz im Konzern" geht es um die Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei internationalen Datentransfers in einem Konzern, zum Beispiel wenn eine zentrale Kundendatenbank oder ein konzernweites Personalinformationssystem eingerichtet werden.