eDiscovery und Sanktionen der US-Gerichte
E-Discovery in Deutschland: Jedes international ausgerichtete Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in den USA muss spätestens bei gerichtlichen Auseinandersetzungen damit rechnen, seine elektronischen Daten als Beweismittel offenlegen zu müssen. Denn aufgrund von "Electronic Discovery"-Regelungen können Unternehmen verpflichtet werden, elektronisch gespeicherte Informationen zu reproduzieren, wenn diese als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren in Betracht kommen. Darauf weist jetzt die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH hin.
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Im Überblick
Verlorene E-Mails schaffen neue Gesetze
Die heftige Diskussion in den letzten Monaten wegen nicht mehr aufzufindender E-Mails im Weißen Haus hat gesetzgeberische Konsequenzen: Letzte Woche wurde der "The Electronic Message Preservation Act" vom US-amerikanischen Repräsentantenhaus verabschiedet - ein Gesetz, das für die Regierungsstellen die Aufbewahrungspflicht von E-Mails, Sprachnachrichten und anderer digitaler Daten neu und konsequenter regelt.
Deutsche Versicherer in den USA von Klagen bedroht
Die deutsche Bundesregierung befürchtet eine erhebliche Verschlechterung des gesetzgeberischen Rechtsfriedens durch den im US-Kongress eingebrachten Gesetzentwurf "Holocaust Insurance Accountability Act of 2007". Ziel des Entwurfes ist, abermals den Klageweg gegen deutsche Versicherer zu eröffnen und die in den USA tätigen Versicherungen zur Veröffentlichung der Daten aller Versicherungsnehmer aus der NS-Zeit zu verpflichten. Dies geht aus einer Unterrichtung (16/9047) hervor.
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Im Außenhandel spielen heute über die reine Einfuhr- und Ausfuhranmeldung hinaus zahlreiche steuerliche und rechtliche Aspekte eine Rolle. Sanktionsverordnungen und Präferenzkalkulation sind hierfür nur zwei Beispiele. Hinzu kommt, dass Einfuhren, Ausfuhren und alle weiteren zollrechtlich relevanten Vorgänge zukünftig ausschließlich elektronisch über das ATLAS-Verfahren abgewickelt werden sollen. Zoll und Außenhandel sind heute derart komplex, dass Unternehmen sie - ähnlich wie Steuerangelegenheiten - nur noch mit Hilfe erfahrener Experten und einer leistungsstarken Software effizient und konform mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen abwickeln können.
Der III. Zivilsenat des BGH hatte unlängst über die Frage zu entscheiden, ob bzw. nach welchen Maßgaben eine Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbare Handlungen eines von ihr eingesetzten Handelsvertreters dem geschädigten Anleger gegenüber haftbar gemacht werden kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012 - III ZR 148/11).