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Wettbewerb auf dem Markt für Tiefkühlsnacks


Fusionskontrolle: Kommission verweist die Niederlande betreffenden Teil des Joint Ventures der Tiefkühlkostunternehmen Royaan und Ad van Geloven an niederländische Wettbewerbsbehörde und gibt für den übrigen Teil grünes Licht
Die Kommission ist der Auffassung, dass die niederländische Wettbewerbsbehörde am besten in der Lage ist, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den niederländischen Markt zu beurteilen


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(25.01.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Beurteilung des niederländischen Teils der geplanten Zusammenführung der Geschäftstätigkeiten der niederländischen Unternehmen Royaan und Ad Van Geloven (AvG) auf dem Markt für Tiefkühlsnacks auf Antrag der niederländischen Wettbewerbsbehörde an diese Behörde verwiesen. Nach einer ersten Untersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass dieser Teil des geplanten Zusammenschlusses den Wettbewerb auf dem Markt für Tiefkühlsnacks in den Niederlanden erheblich behindern könnte. Diese Aspekte werden nun von der niederländischen Wettbewerbsbehörde nach einzelstaatlichem Recht geprüft. Gleichzeitig hat die Kommission den Belgien betreffenden Teil des Vorhabens genehmigt, da die Überschneidungen zwischen den Geschäftstätigkeiten der beteiligten Parteien auf den betreffenden Märkten begrenzt sind und auch das Joint Venture einer Reihe von Wettbewerbern gegenüberstehen wird.

Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass der Zusammenschluss zu erheblichen Überschneidungen auf dem Markt für Tiefkühlsnacks in den Niederlanden führen würde. Nach dem Zusammenschluss wäre das Unternehmen, das z. B. Produkte bekannter Marken wie Mora und Van Dobben vertreibt, der größte Anbieter von Tiefkühlsnacks in den Niederlanden. Auch bei einigen Snackkategorien, bei denen es Überschneidungen zwischen Royaan und AvG gibt, wäre der gemeinsame Marktanteil groß.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die niederländische Wettbewerbsbehörde am besten in der Lage ist, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den niederländischen Markt zu beurteilen. Die Kommission hat daher die Prüfung des die Niederlande betreffenden Teils des Zusammenschlussvorhabens an die niederländische Wettbewerbsbehörde verwiesen.

In Bezug auf den belgischen Tiefkühlsnackmarkt stellte die Kommission in ihrer Untersuchung fest, dass die Überschneidungen zwischen den Geschäftsbereichen der beiden Unternehmen begrenzt sind und dass konkurrierende Marktteilnehmer nach dem Zusammenschluss genügend Wettbewerbsdruck auf das Unternehmen ausüben werden. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass dieser Teil des Zusammenschlusses den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil davon wesentlich beeinträchtigen wird, und hat daher den geplanten Zusammenschluss in Bezug auf den belgischen Tiefkühlsnackmarkt genehmigt.

Das Zusammenschlussvorhaben wurde am 15. November 2011 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Royaan und AvG sind Hersteller von Marken- und Eigenmarken-Tiefkühlsnacks für den Einzelhandel und den Außer-Haus-Markt (über Großhändler) vor allem in den Niederlanden und Belgien. Auf dem Einzelhandelsmarkt vertreibt Royaan Tiefkühlsnacks unter den Marken Van Dobben, Bakker, Mayam und Tjendrawasih und auf dem Außer-Haus-Markt u. a. unter den Marken Van Dobben, Buitenhuis, Kweekkeboom und Willie Doktor. AvG vertreibt Tiefkühlsnacks auf dem Einzelhandelsmarkt u. a. unter den Marken Hebro, Mora und De Bourgondiër und auf dem Außer-Haus-Markt unter den Marken Ad van Geloven und Welten Snacks.

Buitenfood B.V. (die Holdinggesellschaft von Royaan) und AvG stehen derzeit im Eigentum von Kapitalbeteiligungsgesellschaften, und zwar der niederländischen Gesellschaft NPM Capital N.V. (NPM) bzw. der britischen Gesellschaft Lion Capital LLP. NPM ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen SHV Holdings N.V., die im Bereich Handel und Vertrieb von Flüssiggas (LPG), Handel mit Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern, Bereitstellung von privatem Beteiligungskapital, Exploration und Förderung von Erdöl und Ergas, Schwertransport und erneuerbare Energien tätig ist.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Prüfung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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