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700 Millionen Euro Unterstützungsmaßnahmen


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe des irischen Versicherungsausgleichsfonds für Umstrukturierung von Quinn Insurance
QIL wurde 2010 aufgrund eines Verstoßes gegen die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen unter staatliche Verwaltung gestellt


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(31.10.11) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Unterstützungsmaßnahmen im Umfang von über 700 Mio. EUR genehmigt, die der irische Versicherungsausgleichsfonds (Irish Insurance Compensation Fund – ICF) für die Umstrukturierung von Quinn Insurance Limited (QIL) gewährt. Dieser irische Allgemeinversicherer war 2010 in Schwierigkeiten geraten und steht derzeit unter staatlicher Verwaltung. Im Rahmen der Umstrukturierung wurde der rentable irische QIL-Geschäftsbereich für Allgemeinversicherungen an ein Joint Venture zwischen dem US-Versicherer Liberty Mutual und der Anglo Irish Bank veräußert. Die nicht-rentablen britischen Geschäftsfelder werden abgewickelt. Die Rentabilität des Krankenversicherungsgeschäfts von QIL war nicht Gegenstand des Beschlusses, da dieser Verkaufsvorgang separat weiterläuft.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Die Verwalter von Quinn Insurance haben einen Plan ausgearbeitet, der die gesunden Unternehmensteile auch in der Zukunft rentabel sein lässt, eine angemessene Beteiligung der Anteilseigner an der Lastenteilung vorsieht und Wettbewerbsverfälschungen begrenzt."

QIL wurde 2010 aufgrund eines Verstoßes gegen die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen unter staatliche Verwaltung gestellt. Die Kommission kam in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass das irische Allgemeinversicherungs-Geschäft von QIL rentabel ist, da es den auch in der Vergangenheit profitablen Teil des Unternehmens ausmacht und künftig von der Erfahrung von Liberty Mutual profitieren kann. Die Anglo Irish Bank ist selbst Gegenstand einer geordneten Abwicklung. Sie trägt daher keine Barmittel zu dem Rechtsgeschäft bei, sondern ist lediglich ein bestehender Gläubiger der Quinn-Gruppe. Durch die Freigabe einiger Garantien wird die Anglo Irish Bank Teileigentümer von QIL und verbessert ihre Stellung als Gläubiger, was auch ein privater Gläubiger getan hätte.

Eine wichtige Maßnahme zur Wiederherstellung der Rentabilität war die Einstellung des defizitären britischen Geschäfts. Ausgenommen ist lediglich das Geschäft mit privaten Kfz-Versicherungen, das bis zu seinem Verkauf oder seiner Abwicklung fortgeführt wird. Ferner wurden die irischen Teile des Allgemeinversicherungs-Geschäfts von QIL abgespalten und an den Meistbietenden veräußert.

Insgesamt führen die Umstrukturierungsmaßnahmen zu einer erheblichen Verringerung der Marktpräsenz von QIL. Daher steht die Umstrukturierung von QIL im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise (siehe IP/09/1180) und ist folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar.

Hintergrund
QIL bietet seit 1996 Allgemeinversicherungen auf dem irischen und britischen Markt an. 2010 wurde das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen aufsichtsrechtliche Solvabilitätsanforderungen unter staatliche Verwaltung gestellt.

Um den Verwaltern eine Umstrukturierung von QIL zu ermöglichen, die eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit erlaubt, deckt der irische Versicherungsausgleichsfonds ICF die Differenz zwischen den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von QIL. Der ICF wurde als staatliche Einrichtung geschaffen, um die Befriedigung der Ansprüche von Versicherungsnehmern im Fall einer Zwangsverwaltung oder Liquidation zu finanzieren. Mit Hilfe des ICF wäre QIL auch künftig auf dem irischen und britischen Allgemeinversicherungsmarkt wettbewerbsfähig, bis die rentablen Unternehmensteile veräußert sind. Die Ansprüche der Versicherungsnehmer werden aus den Verkaufserlösen gedeckt. Ohne diese Unterstützung hätte QIL aufgelöst werden müssen, was die Rückzahlungen an die Versicherungsnehmer beschränkt hätte.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.33023 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Europäische Kommission: ra)



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Meldungen: Europäische Kommission

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Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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KMU besonders anfällig für Betrug Kontrollen an den EU-Außengrenzen