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Aufbau und die Stärkung der Internet-Freiheit


Neelie Kroes findet den richtigen Mann fürs richtige Thema: Karl-Theodor zu Guttenberg soll die "Freiheit des Internets" weltweit zu fördern
Karl-Theodor zu Guttenberg soll Verbindung zu Mitgliedstaaten, Drittländern und Nichtregierungsorganisationen aufnehmen


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(22.12.11) - Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes hat Karl-Theodor zu Guttenberg, vormals deutscher Bundesminister der Verteidigung sowie Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, als Berater in der Frage hinzugezogen, wie Internetnutzer, Blogger und Cyberaktivisten in autoritär regierten Ländern auf Dauer unterstützt werden können. Diese Ernennung ist Schlüsselelement einer neuen "No disconnect"-Strategie, mit der sich die EU weiterhin dafür einsetzen wird, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl online als auch offline gewahrt werden und das Internet und andere Elemente der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) treibende Kräfte zugunsten politischer Freiheit, demokratischer Entwicklung und wirtschaftlichen Wachstums bleiben können.

Die Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin Catherine Ashton und Vizepräsidentin Neelie Kroes wollen gewährleisten, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten diese Ziele in enger Zusammenarbeit verfolgen. Dabei sollen von unten nach oben gerichtete Ansätze für den Aufbau und die Stärkung der Internet-Freiheit und der Demokratie in Ländern unterstützt werden, in denen aus Sicht Europas ein lebendiges und offenes Internet nicht die Norm ist oder schwere Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Karl-Theodor zu Guttenberg soll Verbindung zu Mitgliedstaaten, Drittländern und Nichtregierungsorganisationen aufnehmen, die sich in diesem Bereich engagieren, und sie beraten, wie die Strategie auf koordinierte und wirksame Weise vorangebracht werden kann.

Die "No disconnect"-Strategie soll Menschen vierfach unterstützen:

>>
Entwicklung und Bereitstellung technischer Instrumente, mit denen der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit von Menschen in nichtdemokratisch regierten Ländern bei der IKT-Nutzung erhöht wird.

>> Schulung und Bewusstseinsschärfung von Aktivisten hinsichtlich Chancen und Risiken der IKT. Aktivisten sollen insbesondere dabei unterstützt werden, Werkzeuge wie soziale Netzwerke und Blogs bestmöglich zu nutzen, und es soll ihr Bewusstsein dafür geschärft werden, welche Überwachungsrisiken bei der Kommunikation mittels IKT bestehen.

>> Sammlung hochwertiger Informationen über das Geschehen "vor Ort", um die Intensität der Überwachung und Zensur zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu beobachten.

>> Zusammenarbeit. Entwicklung praktischer Methoden, mit denen sichergestellt wird, dass alle Beteiligten Informationen über ihre Aktivitäten austauschen und mehrseitige Aktionen fördern können und sich eine überregionale Zusammenarbeit beim Schutz der Menschenrechte herausbildet.

Catherine Ashton erklärte: "Die Menschenrechtspolitik ist kein Beiwerk. Es ist der silberne Faden, der sich durch unser ganzes Tun hindurchzieht. Das Recht auf freie Kommunikation ist unabdingbarer Bestandteil grundlegender Menschenrechte. Das Internet und die sozialen Medien sind mittlerweile ein wichtiges Mittel zur Förderung der Meinungsfreiheit. Darum ist die EU entschlossen, allen ungerechtfertigten Beschränkungen des Internets und anderer neuer Medien entgegenzutreten. Deshalb unterstütze ich die "No disconnect"-Strategie aus vollem Herzen."

Neelie Kroes sagte: "Die Technik kann Menschenrechten dienen, wir müssen aber sicherstellen, dass sie nicht gegen diejenigen eingesetzt wird, die nach Freiheit streben. Ich wünsche mir, dass Karl-Theodor zu Guttenberg diese Angelegenheit mit Regierungen und Nichtregierungsorganisationen aufgreift und dafür sorgt, dass sie die Aufmerksamkeit, das Interesse und die Unterstützung erhält, die sie verdient.".

Hintergrund
In der Gemeinsamen Mitteilung "Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand" (KOM(2011) 200) hat die Kommission die Entwicklung von Instrumenten in Aussicht gestellt, mit denen die EU in entsprechenden Fällen Organisationen der Zivilgesellschaft oder einzelnen Bürgern helfen kann, willkürliche Unterbrechungen des Zugangs zu elektronischen Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internets, zu umgehen. Zuvor war es bei den Aufständen während des Arabischen Frühlings von Seiten autoritärer Regierungen, etwa in Ägypten, zu solchen Unterbrechungen oder entsprechenden Versuchen gekommen.

Um Bürgern autoritär regierter Länder die Umgehung solcher Überwachungs- und Zensurmaßnahmen zu ermöglichen, sind zwei Grundvoraussetzungen zu erfüllen: Es müssen geeignete Technologien zur Verfügung stehen (insbesondere Softwareprogramme, die auf dem eigenen Desktopcomputer, Laptop, Smartphone oder anderen Geräten installiert werden können), und man muss sich der von autoritären Regimes verwendeten Techniken zur Ausspionierung von Bürgern und zur Zensur ihrer Kommunikation bewusst sein und wissen, welche geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen werden können. (Europäische Kommission: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung? Erkenntnisse des 11. OAFCN-Seminars