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EU-Siegel: "Fonds für soziales Unternehmertum"


Neue Maßnahmen zur Förderung der Finanzierung von Sozialunternehmen
Mit dem Verordnungsvorschlag legt die Kommission den Grundstein für einen soliden europäischen Markt für Sozialinvestitionsfonds


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(20.12.11) - Sozialunternehmen sind Unternehmen, von denen eine positive soziale Wirkung ausgeht und die als Unternehmenszweck anstatt bloßer Gewinnmaximierung vorwiegend soziale Ziele verfolgen. Hierbei handelt es sich um einen wachsenden Sektor, der 10 Prozent aller europäischen Unternehmen ausmacht und mehr als 11 Millionen Menschen einen bezahlten Arbeitsplatz bietet. Obwohl solche Unternehmen oft auch öffentliche Mittel erhalten, bleiben private Investitionen über Fonds, die in soziales Unternehmertum investieren, für ihr Wachstum unverzichtbar. Solche Sozialinvestitionsfonds sind aber selten und meistens auch nicht groß genug. Grenzübergreifende Investitionen in solche Fonds sind unnötig kompliziert und teuer.

Mit dem Verordnungsvorschlag legt die Kommission den Grundstein für einen soliden europäischen Markt für Sozialinvestitionsfonds. Es wird ein neues Gütesiegel "Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum" eingeführt, damit Investoren derartige Fonds, die sich auf Investitionen in europäische Sozialunternehmen konzentrieren, leichter erkennen können. Das Konzept ist einfach: Wenn die in dem Vorschlag festgelegten Anforderungen erfüllt sind, dürfen die Verwalter solcher Sozialinvestitionsfonds ihre Fondsanteile überall in Europa vermarkten. Um das Siegel zu bekommen, muss ein Fonds allerdings nachweisen, dass ein hoher Anteil der Investitionsmittel (70 Prozent des von Anlegern eingezahlten Kapitals) in die Unterstützung von Sozialunternehmen fließt. Einheitliche Offenlegungsvorschriften werden dafür sorgen, dass die Investoren eindeutige und zutreffende Informationen über diese Investitionen erhalten.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte dazu: "Sozialunternehmen verkörpern genau die intelligente, integrative und nachhaltige Art von Wachstum und Innovation, die wir in der europäischen Wirtschaft heute so dringend brauchen. Unsere neuen Maßnahmen werden dazu beitragen, solche Unternehmen überall in Europa aufzubauen und dafür zu sorgen, dass sie auch die finanzielle Unterstützung bekommen, die sie – besonders in diesen Krisenzeiten – zum Wachsen brauchen."

Hintergrund
Kernpunkte des Vorschlags:
Ein anerkanntes EU-Siegel für "Fonds für soziales Unternehmertum": Gegenwärtig haben es Anleger mitunter schwer, Fonds auszumachen, die in Sozialunternehmen investieren. Dies schadet dem Vertrauen in den Markt der Sozialunternehmen. Gleichzeitig ist es für Sozialinvestitionsfonds schwer, sich selbst von anderen Fonds abzuheben, wodurch das Wachstum in diesem Sektor erschwert wird. Mit der vorgelegten Verordnung wird ein gemeinsames Siegel geschaffen: der "Europäische Fonds für soziales Unternehmertum". Bei diesem Siegel können die Kapitalanleger sicher sein, dass der Hauptteil ihrer Investition in Sozialunternehmen fließt. Außerdem werden sie es dank der EU-weit einheitlichen Bezeichnung viel leichter haben, solche Fonds zu finden.

Bessere Informationen für Anleger: Genauso wie es für Kapitalanleger bisweilen schwer ist, Fonds zu finden, die in Sozialunternehmen investieren, sind auch die Informationen, die über diese Fonds und ihre Anlagetätigkeit erhältlich sind, häufig schwer vergleichbar und nutzbar. Deshalb ist es sehr wichtig, für diese Informationen einen gemeinsamen EU-Rahmen zu schaffen. Alle Fonds, die das neue Siegel verwenden möchten, sollten daher künftig eindeutige Informationen darüber veröffentlichen, mit welchen Arten von Sozialunternehmen sie sich befassen, wie sie diese auswählen, wie der Fonds die Unternehmen unterstützen wird, wie die sozialen Auswirkungen überwacht werden und wie die Berichterstattung hierüber erfolgt.

Bessere Leistungsbewertung: Die anvisierten Auswirkungen sind ein wichtiger Faktor, wenn sich Kapitalanleger zwischen verschiedenen Sozialinvestitionsfonds entscheiden. Die vorgeschlagenen Vorschriften enthalten klare Informationspflichten gegenüber den Anlegern in Bezug darauf, wie die Fonds ihre Wirkung überwachen und hierüber berichten. Das allein wird aber wahrscheinlich noch nicht ausreichen. Die Kommission wird sich daher weiter um die Entwicklung besserer und besser vergleichbarer Methoden für die Ermittlung der sozialen Leistung von Investitionen bemühen. Nur so wird es möglich sein, einen transparenteren Investitionsmarkt aufzubauen und das Vertrauen der Anleger zu stärken.

Abbau der Hindernisse bei der europaweiten Kapitalbeschaffung: Die Vorschriften über Sozialinvestitionsfonds unterscheiden sich von einem Mitgliedstaat zum anderen und sind zudem aufwändig und kompliziert. Deshalb sehen die neuen Vorschriften eine Vereinfachung vor. So sollen die Fonds für soziales Unternehmertum beispielsweise dank eines "europäischen Passes" die Möglichkeit erhalten, sich europaweit Kapital zu beschaffen. Die Fondsverwalter werden zwar nicht gezwungen, den neuen Rahmen anzuwenden, wenn sie dies aber tun, erhalten sie Zugang zu Anlegern in der gesamten EU und können ein EU-weites Siegel verwenden, dem Anleger zunehmend Vertrauen schenken und nach dem sie Ausschau halten werden.

Zugänglichkeit für Anleger: Da Investitionen in Sozialunternehmen mit gewissen Risiken verbunden sein können, soll sich das Siegel "Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum" zunächst nur an professionelle Anleger wenden. Sobald der Rahmen dann eingeführt ist und reibungslos läuft, wird die Kommission prüfen, ob solche Investitionen auch für private Kleinanleger zugänglich gemacht werden sollten.

Nächste Schritte:
Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Verabschiedung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/internal_market/investment/social_investment_funds_en.htm
(Europäische Kommission: ra)

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