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Handelspolitische Schutzinstrumente in der EU


Überschwemmung der Märkte mit unterpreisigen Waren innerhalb der EU eindämmen
Handelspolitisches Schutzsystem ist unverzichtbar für die Verteidigung dieser Grundsätze gegen unlautere Handelspraktiken

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(10.11.11) - Die Europäische Kommission kündigte an, dass sie die Instrumente unter die Lupe nehmen wird, mit denen sie die europäischen Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb durch Marktteilnehmer aus anderen Teilen der Welt schützt. Die EU setzt ihre sogenannten ″handelspolitischen Schutzinstrumente″ ein, um die Überschwemmung ihrer Märkte mit unterpreisigen Waren einzudämmen, bei unfairen Subventionen wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen für ihre Unternehmen zu schaffen und bei plötzlichen Verschiebungen der Handelsströme mit Schutzmaßnahmen für gesunden Wettbewerb zu sorgen.

Zuletzt wurden diese Instrumente im Jahr 1995 überarbeitet. Deshalb ist die Europäische Kommission der Meinung, dass es jetzt an der Zeit ist, die Effektivität und Effizienz dieser Instrumente zu überprüfen. Die Erörterung dieser Frage, an der sich alle Interessenträger, darunter Hersteller, Einführer, Ausführer, Wirtschaftsverbände, die Regierungen der Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und unabhängige Handelsschutz-Experten beteiligen sollen, gilt als ein Kernziel des Fünfjahresmandats von Kommissar De Gucht.

¡åOffener Handel nach globalen Regeln, lauterer Wettbewerb und gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen sind das Fundament der EU-Handelspolitik. Unser handelspolitisches Schutzsystem ist unverzichtbar für die Verteidigung dieser Grundsätze gegen unlautere Handelspraktiken. Angesichts der Herausforderungen durch die zunehmende Globalisierung des Wirtschaftsumfelds müssen wir darauf achten, dass unsere Instrumente stets wirksam und auf dem neusten Stand sind. Deshalb möchte ich alle betroffenen Akteure aufrufen, sich an der Erörterung dieser Frage zu beteiligen. Ich nehme diese Überprüfung jetzt in Angriff, damit transparent, ausgewogen und konstruktiv erörtert werden kann, wie unsere handelspolitischen Schutzinstrumente modernisiert werden sollten″, sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht.

In etwa einem Jahr (Herbst 2012), nach Abschluss dieses umfassenden und offenen Evaluierungs- und Konsultationsprozesses, möchte die Europäische Kommission ihre Reformvorschläge vorlegen.

Eine Evaluierungsstudie über das handelspolitische Schutzsystem (im Auftrag der Generaldirektion Handel) soll von unabhängigen Experten durchgeführt und im Januar 2012 vorgelegt werden. Diese Studie wird wichtige Erkenntnisse für die Erörterung liefern. Die Kommission ist sich außerdem bewusst, dass bei der Ausgestaltung von Reform- und Modernisierungsansätzen allen wichtigen Entwicklungen der globalen Handelsagenda Rechnung zu tragen ist; dies gilt insbesondere für etwaige Fortschritte in der Doha-Entwicklungsrunde.

Hintergrund
Nach Maßgabe der WTO-Regeln verfügt die EU über drei handelspolitische Schutzinstrumente, mit denen sie gegen unlautere oder aufgrund unlauterer Handelspraktiken plötzlich anschwellende Einfuhrströme aus Nicht-EU-Ländern vorgehen kann, nämlich Antidumping- und Antisubventionsverfahren sowie Schutzmaßnahmen, wobei Antidumpingverfahren am häufigsten vorkommen. Gelangt beispielsweise ein Wirtschaftszweig der EU zur Auffassung, dass die Einfuhren einer Ware aus einem Nicht-EU-Land subventioniert sind oder zu Preisen verkauft werden, die unterhalb des Marktwerts liegen, und dass der EU-Wirtschaftszweig, der dieselbe Ware herstellt, dadurch geschädigt wird, dann kann er die Anwendung von Schutzinstrumenten bei der Europäischen Kommission beantragen, wobei er aber Beweise für die unlauteren Praktiken und die dadurch verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorlegen muss.

Die Europäische Kommission ist für die Untersuchung dieser Dumping- oder Subventionsbehauptungen zuständig. Ihre handelspolitischen Schutzinstrumente (Trade Defence Instruments, TDI) sind in den Rahmen der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) eingebettet. Alle WTO-Mitglieder haben das Recht, derartige Untersuchungen einzuleiten und Maßnahmen nach genau festgelegten Kriterien zu ergreifen.

Gemessen am Handelsvolumen der EU und im Vergleich mit anderen Handelspartnern greift die Europäische Union nicht sehr häufig auf diese Instrumente zurück. Ende 2010 waren 124 Antidumpingmaßnahmen (AD) und elf Antisubventionsmaßnahmen (AS) der EU in Kraft. Zum Vergleich seien hier die Maßnahmen aufgeführt, die zum selben Zeitpunkt bei den anderen großen Handelsschutz-Akteuren in Kraft waren: USA 250 AD und 48 AS, Indien 208 AD, Türkei 121 AD und 1 AS, China 118 AD und 2 AS sowie Argentinien 91 AD und 1 AS. Im Jahr 2010 leitete die EU 15 neue Antidumping- und 3 neue Antisubventionsuntersuchungen ein. Im Jahr 2011 laufen bisher 11 AD- und 3 AS-Untersuchungen. Allerdings waren im Jahr 2010 nur etwa 0,5 Prozent der EU-Einfuhren von den Handelsschutzmaßnahmen der EU betroffen.

In der globalisierten Wirtschaft unserer Tage besteht zwar der allgemeine Trend, Handelsschranken zu beseitigen, häufig sind die besagten Instrumente für betroffene Unternehmen aber das einzige Mittel, um wieder faire Handelsbedingungen zu schaffen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Instrumente wirksam sind und die Interessen aller betroffenen Interessenträger, d. h. der Hersteller, Einführer und Verbraucher, bestmöglich schützen. Die EU ist im Übrigen das einzige WTO-Mitglied, das die Interessen aller eventuell von der Einführung handelspolitischer Schutzmaßnahmen Betroffenen systematisch beurteilt.

In der Handelswelt ist die EU für ihre hohen Maßstäbe bekannt, die sie an ihre Handelsschutzuntersuchungen anlegt. Das Hauptziel der Europäischen Kommission besteht darin, diese hohen Maßstäbe laufend zu verbessern. Als Untersuchungsbehörde spielt sie eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Verbesserung politischer Maßnahmen und Praktiken im Bereich des Handelsschutzes. Deshalb hat die Kommission kürzlich die TDI-Website benutzerfreundlicher gestaltet, die Transparenz ihrer Untersuchungen verbessert und einen speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen ausgerichteten Helpdesk eingerichtet.

Weiterführende Informationen
Zum Thema handelspolitische Schutzinstrumente:
http://ec.europa.eu/trade/tackling-unfair-trade/trade-defence/
(Europäische Kommission: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich Wettbewerb wird nicht erheblich behindert