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Rechtsstreit um "lebenslange Garantie"


Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung: Opel verpflichtet sich gegenüber der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung
Wettbewerbszentrale hatte Opel wegen "irreführender Blickfangwerbung" im Rahmen der Werbekampagne für die PKW-Anschlussgarantie mit der hervorgehobenen Aussage "Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel" abgemahnt

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(04.11.11) - Der Rechtsstreit über die Werbung mit einer "lebenslangen Garantie" für Opel-Fahrzeuge steht vor dem Ende: Der Automobilhersteller Opel hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale laut deren Angaben verpflichtet, es zu unterlassen, ab dem 01.01.2012 eine Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung für Neufahrzeuge der Marke Opel als lebenslange Garantie zu bewerben.

Mit diesem Schritt sind die Unterlassungsansprüche der Wettbewerbszentrale gegenüber Opel, die gerichtlich vor dem Landgericht Darmstadt geltend gemacht wurden, befriedigt. Aus diesem Grund wird die Wettbewerbszentrale die Klage gegen Opel zurück nehmen.

Im vergangenen Jahr hatte die Wettbewerbszentrale den Automobilhersteller wegen irreführender Blickfangwerbung im Rahmen der Werbekampagne für die PKW-Anschlussgarantie mit der hervorgehobenen Aussage "Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel" abgemahnt. Lediglich in einem Sternchenhinweis war darauf hingewiesen worden, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht "lebenslang" gelten sollte, sondern nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km musste sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen, so z.B. mit 50Prozent bei 100.000 km.

Die Wettbewerbszentrale begrüßt den gütlichen Abschluss dieses Verfahrens. Auf diese Weise kann ein jahrelanger Rechtsstreit durch die Instanzen vermieden werden. (Wettbewerbszentrale: ra)

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

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Urteil gegen Lockzinswerbung Vergeben Banken ihre Kredite je nach Bonität des Kunden zu unterschiedlichen Zinsen, dürfen sie nicht nur mit dem günstigsten Zinssatz werben. Die Internet-Werbung für einen Sofortkredit "ab 3,59 Prozent" ist unzulässig. Das hat das Landgericht Stuttgart nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine Bank entschieden. Außerdem darf das vom Gesetz geforderte repräsentative Beispiel für den Kredit nicht erst durch einen weiteren Klick erkennbar sein.

Gericht erkannte einen Wettbewerbsverstoß Wechselt eine Bank den Kreditkartenanbieter und will die Karten austauschen, muss sie die Betroffenen vorher über ihre vertraglichen Rechte informieren. Entweder müssen die Kunden dem Wechsel zustimmen oder auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen eine namhafte Bank entschieden. Das Geldinstitut hatte seine Kunden im vergangenen Jahr angeschrieben und vor vollendete Tatsachen gestellt: Die VISA-Karte würde gegen eine MasterCard ausgetauscht.

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Rechtsstreit um "lebenslange Garantie" Der Rechtsstreit über die Werbung mit einer "lebenslangen Garantie" für Opel-Fahrzeuge steht vor dem Ende: Der Automobilhersteller Opel hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale laut deren Angaben verpflichtet, es zu unterlassen, ab dem 01.01.2012 eine Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung für Neufahrzeuge der Marke Opel als lebenslange Garantie zu bewerben.

Ausgleichszahlung bei großer Verspätung Wer als Bahnreisender allzu lange auf seinen Zug warten muss, hat nach dem Fahrgastrechtegesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Gemäß dem Motto "Zeit ist Geld" erstattet die Bahn ihren Kunden bei Verspätungen bis zu 50 Prozent vom Ticketpreis. Doch wie sieht es bei Flugreisen aus? Seit langem monieren Juristen und Verbraucherschützer die oft uneinsichtige Haltung der Fluggesellschaften. Das Landgericht (LG) Stuttgart hat jetzt die Rechte von Fluggästen gestärkt und der Klage auf eine Ausgleichszahlung bei großer Verspätung stattgegeben. Darauf wies jetzt flightright hin, das Verbraucherportal für Fluggastrechte.

Negative Bewertungen im Online-Reisebuchungsportal Wer im Internet ein Reisebuchungsportal betreibt, in dem auch fremde Hotelbewertungen publiziert werden, haftet für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen. Das hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden.

"Gekauftes" Ranking auf Hotelbuchungsportal Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 (nicht rechtskräftig), der niederländischen Betreibergesellschaft eine Hotelbuchungsportals im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Buchungsportals Hotelbetriebe unter der Rubrik "Beliebtheit" in absteigender Reihenfolge zu platzieren, wenn für die an dem Ranking teilnehmenden Hotels die Möglichkeit besteht, das Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal zu beeinflussen.

Unzulässig: Bierwerbung mit Gesundheitsbezug Das Landgericht Berlin hat dem Verein Deutscher Brauer-Bund e.V. untersagt, mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Bier zu werben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass auf der Internetseite des Vereins Bierkonsum unter anderem mit einem verringerten Diabetes- und Krebsrisiko in Verbindung gebracht wurde. Das Urteil des LG Berlin vom 10.05.2011, 16 O 259/10, ist noch nicht rechtskräftig.

E-Postbrief ist nicht gleich Brief Die Deutsche Post AG darf nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei "so sicher und verbindlich wie der Brief" und er übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet". Das hat das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden.

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