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Umfangreiche Änderungen an Sozialgesetzen


Omnibusgesetz: Umfangreiche Änderungen an den Sozialgesetzbüchern
Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen


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(08.12.11) - Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat umfangreichen Änderungen an den Sozialgesetzbüchern den Weg geebnet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition nahm er den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze in geänderter Fassung an (17/6764).

In diesem wegen seiner inhaltlichen Vielfalt auch Omnibusgesetz genannten Gesetz geht es unter anderem um die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen. Diese soll einheitlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und der Arbeitsförderung für die gesamte Dauer des Studiums geregelt werden. Außerdem sollen im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden. Insbesondere durch die Übermittlung von Daten von Wiederverheiratungen soll künftig verhindert werden, dass Hinterbliebenenrenten zu lange gezahlt werden.

Der größte Streitpunkt, zu dem sich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am 24. Oktober 2011 auch die Mehrheit der Sachverständigen kritisch geäußert hatte, waren die Regelungen zur Erstattungspflicht des Bundes für Rentenversicherungsbeiträge von Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Der Bund erstattet seit Januar 2008 den WfbM keine Beiträge mehr zur Aufstockung der Rentenversicherung für Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten. Statt dessen wies das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Rentenversicherungsträger an, die Kosten zu übernehmen. Diese Praxis hatte ein Gericht im Jahr 2010 für unzulässig erklärt.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine rückwirkende Änderung der Regelungen zum 1. Januar 2008 vor, die diese Praxis nachträglich legitimiert hätte. Diese Rückwirkungsregelung hat die Koalition nun zurückgenommen, was bei der Opposition auf ein positives Echo stieß.

Die SPD-Fraktion kritisierte dennoch einen "Verschiebebahnhof" hin zu einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler, denn die Koalitionsfraktionen bekräftigten ihr Ziel, dass in Zukunft dennoch die BA diese Kosten erstatten soll.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßten den Verzicht auf die Rückwirkung ebenfalls, sehen die Pläne der Koalition wegen der angespannten Haushaltslage der BA aber kritisch.

Auch Die Linke sprach von einer "sachlich falschen Kostenverlagerung".

Union und FDP verteidigten ihre Pläne dagegen als einen Schritt zu mehr Effizienz in der Sozialpolitik. "Nach langer Fahrt wird der Omnibus nun sein Ziel erreichen", hieß es aus der Koalition. (Deutscher Bundestag: ra)

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Meldungen: Gesetze

Anerkennung einer Vereinigung als Partei Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen" (17/9391) vorgelegt. Danach soll in Zukunft unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden können, wenn dieser die Anerkennung einer Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft.

Compliance im Versicherungswesen Das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht wird völlig neu geregelt. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342) vorgelegt, das auch die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangte Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungstarifen regelt.

Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat im Bayerischen Landtag den Entwurf eines bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrags vorgestellt. Der Entwurf enthält insbesondere restriktive Bestimmungen für Spielhallen. "Hauptziel der neuen Regelungen ist die Bekämpfung der Spielsucht", sagt Herrmann. "Da derzeit von Spielhallen mit die größte Suchtgefahr ausgeht, müssen wir hier für eine spürbare Reduzierung des Angebots sorgen. Das Verbot der Mehrfachkonzessionen und der vorgesehene Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen ist das Aus für neue riesige Spielhallenkomplexe."

Beihilfe zum Geheimnisverrat kontra Pressefreiheit Eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen, gegen die der Verdacht einer Beihilfe an einer Tatbeteiligung - beispielsweise der Verletzung des Dienstgeheimnisses - besteht, soll nach Auffassung der SPD-Fraktion unzulässig sein. Laut einem Gesetzentwurf (17/9144) der Fraktion soll das immer dann gelten, wenn die Beihilfehandlung sich auf Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränkt. Es bedürfte grundsätzlich der richterlichen Anordnung - unabhängig davon, an welchem Ort die Beschlagnahme erfolgt. Medienangehörige, Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten würden dem absoluten Zeugnisverweigerungsrecht unterstellt.

"Letztes Mittel" die Möglichkeit der Entflechtung Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein moderneres Wettbewerbsrecht beschlossen. Ziel ist es, die Missbrauchsaufsicht über Unternehmen und die Fusionskontrolle zu verbessern. Die Verbraucherverbände können künftig Unternehmen verklagen, wenn diese gegen Kartellrecht verstoßen.

Trennung von Staat und Kirche Die Trennung von Staat und Kirche mahnt die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (17/8791) an. Die Länder seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 - die heute Bestandteil des Grundgesetz seien - verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen genössen nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang.

Gesetzentwurf: Aktienrecht wird geändert Nach Auffassung der deutschen Bundesregierung bedarf das geltende Aktienrecht einer "punktuellen Weiterentwicklung". Sie schlägt deshalb vor, bei einer Wandelanleihe (der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln) auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck ein bedingtes Kapital zu schaffen.

Gleichstellung in der Privatwirtschaft Ein Gesetzentwurf (17/8878) der SPD verlangt eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen großer Unternehmen ab 2015. Die Quote soll stufenweise umgesetzt werden. In einer ersten Stufe soll bereits ab 1. Januar 2013 für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozente und in Vorständen von 20 Prozent gelten.

Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird beibehalten. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (17/8799). Ende Oktober würde die Reform sonst außer Kraft treten. Die Evaluation habe ergeben, dass das Musterfeststellungsverfahren "ein taugliches Instrument" zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist.

Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

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Durchsetzung umweltrechtlicher Standards Innenausschuss bringt Visa-Warndatei auf den Weg