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Steuermindereinnahmen von 20 Millionen Euro


Gesetzentwurf: Bundesrat verlangt Mehrwertsteuersenkung für Fahrgastschifffahrt
Es sei nicht gerechtfertigt, nur für die Fahrgastschifffahrt aufgrund des Auslaufens der Regelung die Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent zu erhöhen


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(27.01.12) - Die bis zum 31. Dezember 2011 befristete ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Fahrgastschifffahrt soll wieder eingeführt werden. Dies verlangt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/8320). Der Bundesrat verweist in der Begründung auf die vom Bund eingesetzte Mehrwertsteuerkommission zur Neugestaltung der Mehrwertsteuer. Da diese bis Jahresende 2011 kein Ergebnis vorgelegt habe, erscheine es nicht gerechtfertigt, nur für die Fahrgastschifffahrt aufgrund des Auslaufens der Regelung die Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent zu erhöhen.

Der Bundesrat verlangt daher eine Verlängerung der Regelung, was zu Steuermindereinnahmen von 20 Millionen Euro führen würde.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Stellungnahme ab. Sie verweist darauf, dass es für Personenbeförderungen mit Schiffen im genehmigten Linienverkehr und im Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde oder bei Beförderungen von nicht mehr als 50 Kilometern auch nach Auslaufen dieser Übergangsregelung beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent bleibe.

Für die anderen Fälle habe der Gesetzgeber entschieden, dass mit dem Auslaufen der Übergangsregelung die Regelbesteuerung in Höhe von 19 Prozent eintrete. Die Branche habe Zeit genug gehabt, sich darauf einzustellen. (Deutscher Bundesrat: ra)

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Meldungen: Gesetze

Was haben Pferde mit Gemeindefinanzen zu tun? Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden. Im Finanzausschuss legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP am Mittwoch einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Die Paragrafen sollen an das von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (17/8235) angehängt werden.

Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (III) Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes können umgesetzt werden. Der Haushaltsausschuss stimmte dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eines Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (17/8343) in geänderter Fassung gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu.

Unkörperliche Werkexemplare und Urheberrecht Die Fraktion Die Linke möchte eine gesetzliche "Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare" ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen wissen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/8377) vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren, Verbrauchern sei häufig gar nicht bewusst, dass die Medienprodukte, die sie per Download in "unkörperlicher Form" erwerben könnten, gegebenenfalls weniger wert seien als "körperliche Werkexemplare", also im Laden gekaufte CDs oder gedruckte Bücher.

Setzen von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers Anbieter von Telemediendiensten sollen sogenannte Cookies nur mit Einwilligung ihrer Kunden auf deren Computern speichern dürfen. Dieses Ziel verfolgt ein von der SPD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (17/8454). Zur Begründung verweist die SPD-Fraktion auf eine EU-Richtlinie, nach der Deutschland verpflichtet gewesen wäre, den Einwilligungsvorbehalt bereits bis spätestens Mai des vergangenen Jahres einzuführen.

Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (II) Finanzinstitute sollen erneut Hilfen beim Staat beantragen können. Es sei eine grundlegende Aufgabe des Staates, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts" (17/8343).

Schaffung einer neuen Sozialversicherung Eine gemeinsame Sozialversicherung für Bauern, Förster und Gärtner ist das Ziel der Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) durch die Bundesregierung. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7916) wurde in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung der Ausschüsse für Arbeit und Soziales und Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von Sachverständigen begrüßt.

Steuermindereinnahmen von 20 Millionen Euro Die bis zum 31. Dezember 2011 befristete ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Fahrgastschifffahrt soll wieder eingeführt werden. Dies verlangt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/8320). Der Bundesrat verweist in der Begründung auf die vom Bund eingesetzte Mehrwertsteuerkommission zur Neugestaltung der Mehrwertsteuer. Da diese bis Jahresende 2011 kein Ergebnis vorgelegt habe, erscheine es nicht gerechtfertigt, nur für die Fahrgastschifffahrt aufgrund des Auslaufens der Regelung die Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent zu erhöhen.

Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (I) Finanzinstitute sollen erneut Hilfen beim Staat beantragen können. Es sei eine grundlegende Aufgabe des Staates, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (17/8343). Das "Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz" sieht für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro vor. Außerdem ist eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro vorgesehen, davon zehn Milliarden mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Mit dem Gesetzentwurf können alle 2010 ausgelaufenen Instrumente des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden.

Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Die Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sollen angehoben werden. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (17/8235). Danach sollen die Höchstbeträge auf 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten steigen. Bisher betragen diese Werte 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro.

Durchsetzung umweltrechtlicher Standards Die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände müssen aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ausgeweitet werden. In einem Gesetzentwurf (17/7888) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in deutsches Recht umzusetzen. Bislang konnten Umweltverbände in Deutschland nur klagen, wenn sie unmittelbar oder individuell betroffen waren.

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Schaffung einer neuen Sozialversicherung Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (I)