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Kontoführungsgebühren: Bis zu 27 Euro monatlich


Girokonto für jedermann: Regierung kritisiert Kreditwirtschaft - Die Kreditwirtschaft habe keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt
Bundesregierung sieht dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute

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(02.02.12) - Die Deutsche Bundesregierung hält eine gesetzliche Regelung für ein Girokonto für jedermann für zulässig, sieht jedoch angesichts einer sich abzeichnenden europäischen Regelung auf nationaler Ebene derzeit keinen Handlungsbedarf. In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (17/8312) ist jedoch von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede.

Die Kreditwirtschaft habe keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt. Dagegen sei die Bundesregierung ihrem Handlungsauftrag mit dem Gesetz zur Reform des Pfändungsschutzes nachgekommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft habe demgegenüber weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt. Nach der Empfehlung kann ein Kunde ein Girokonto unabhängig von Art und Höhe seiner Einkünfte und auch bei schlechten Schufa-Einträgen erhalten. Der Kunde erhält damit die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Ein- und Auszahlungen in bar sowie zur Teilnahme am Überweisungs- beziehungsweise Zahlungsverkehr.

Nach Angaben der Bundesregierung lässt sich aus den vorhandenen Daten nicht genau nachvollziehen, wie sich der Zugang zum Girokonto für jedermann und die Nutzung dieser Kontoform entwickelt hat. Es sei daher nicht zweifelsfrei belegbar, dass die Kontolosigkeit in Deutschland allein durch ein Gesetz nachhaltig gesenkt werden könne. Andererseits könne jedoch eine Verbesserung der Situation durch einen gesetzlichen Anspruch auch nicht ausgeschlossen werden. Bei der von der Europäischen Kommission genannten Zahl von 670.000 Kontolosen in Deutschland handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung allenfalls um eine "äußerst grobe Schätzung".

Weitaus die meisten Bürger in Deutschland würden über ein Konto verfügen, führt die Regierung weiter aus. Unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Bundesbank nennt sie 94,5 Millionen Girokonten, davon 45 Millionen auf Onlinebasis. Die Zahl der Girokonten für jedermann habe jedoch über die Jahre hinweg kontinuierlich zugenommen, berichtet die Regierung unter Berufung auf Zahlen der Kreditwirtschaft. Seien Ende 2005 noch rund 1,9 Millionen dieser Konten geführt worden, so habe sich die Zahl bis Ende 2010 auf 2,6 Millionen erhöht.

Zudem gab es Ende Juni 2011 457.021 Pfändungsschutzkonten, davon mit 254.307 die meisten bei den Sparkassen. Jeder Inhaber eines Girokontos kann sein Konto in einen Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Damit besteht Pfändungsschutz bis zur Höhe von 1.028,89 Euro, der sich bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen noch erhöhen kann. Beim Konto für jedermann besteht dieser Pfändungsschutz nicht. Nach Angaben der Bundesregierung liegen der Kreditwirtschaft keine Angaben zum durchschnittlichen Entgelt für diese Konten vor. Sie verweist jedoch auf Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband über eine "Flut von Beschwerden" über hohe Kontoführungsgebühren von bis zu 27 Euro monatlich. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

Angehörigengespräche & postmortale Organspenden Die Deutsche Bundesregierung hält die Schaffung allgemein verbindlicher Richtlinien für den Ablauf von Angehörigengesprächen bei postmortalen Organspenden nicht für empfehlenswert. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende stehenden individuellen und komplexen Detailfragen könnten darin nicht abgebildet werden, heißt es in der Antwort (17/9334) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9240).

Jetziges Mietminderungsrecht beibehalten Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.

Meldepflicht für Nanoprodukte gefordert Die Nanotechnologie gilt derzeit als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie birgt ein großes Potential in der Umwelttechnik, in der Materialeffizienz und kommt in der Kommunikations- und Medizintechnik zum Einsatz, schreiben die Grünen in ihrem Antrag "Nanotechnologie - Chancen nutzen und Risiken minimieren" (17/9569). Nanoprodukte werden aber auch in vielen Materialien des alltäglichen Lebens eingesetzt. Dazu gehören Verpackungen, Kosmetik und Spielzeuge.

Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) vorgelegt. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinausgehen, und Arbeitnehmerrechte bekanntgemacht werden.

Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202) nicht zuzustimmen. Dies wird als Unterrichtung durch den Bundesrat (17/9644) mitgeteilt.

Rettung des europäischen Finanzsystems Die Europäische Zentralbank (EZB) soll mehr Daten über ihre Aktivitäten veröffentlichen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/9585), dazu müsse auch eine nach Staaten gegliederte Übersicht über die Höhe der jeweiligen Kredite gehören.

Beteiligung von Lebensversicherungskunden Ob Versicherte an Bewertungsreserven und Überschüssen einer Lebensversicherung angemessen beteiligt wurden, hängt nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In einer Antwort der Bundesregierung (17/9327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9237) heißt es zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber habe versucht, die Interessen der betroffenen Versicherungsnehmer in Einklang zu bringen. Das Gericht hatte entschieden, dass aus einer Lebensversicherung ausscheidende Versicherungsnehmer auch an den stillen Reserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen seien.

Berufshaftpflicht von Hebammen Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242).

"Vernetzte und transparente Verwaltung" Die Deutsche Bundesregierung will nach eigenen Angaben den "offenen und partnerschaftlichen Umgang von Verwaltung und Bürgern" stärken. Im Rahmen des Projektes "Open Government" aus dem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" würden "größere Transparenz, bessere Teilhabe und verstärkte Kooperation angestrebt", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9245). Die Basis für mehr Transparenz und Teilhabe bildeten offene Informationen und Daten. Soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstünden, sollten diese Daten in leicht zugänglicher und standardisierter Form öffentlich bereitgestellt werden.

"db Kompass Life 3": Makabre Wette auf den Tod Finanzanlagen müssen sich nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung auch an den guten Sitten und den Grundsätzen einer ethischen Nachhaltigkeit messen lassen. Im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens des Verkaufsprospekts des geschlossenen Fonds "db Kompass Life 3" habe keine inhaltliche Prüfung und Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattfinden müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9125) mit.

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Vertrauen in die Märkte wiederherstellen Minderung des Energieverbrauchs