Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Recht Deutschland Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat

Recht


Bundesnetzagentur Datenschutz und Compliance Deutschland EU & Europa Kartellrecht USA

Gesetze Politik und Parteien Standards und Regeln Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat Umweltschutz und Compliance Bundesverfassungsgericht Bundesarbeitsgericht Bundesgerichtshof Weitere Urteile

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Veränderung des Altersaufbaus der Bevölkerung


Demografische Wandel verändere den Altersaufbau der Bevölkerung tiefgreifend: Bundesregierung sieht keine Alternative zur Rente ab 67
"Geringe Renten sind kein Indiz für geringes Gesamteinkommen im Alter", glaubt die Regierung


Anzeige

(16.12.11) - Die Deutsche Bundesregierung steht zur Rente ab 67. Das macht sie in ihrer Antwort (17/7966) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5106) deutlich. "Die Entscheidung von damals bleibt auch heute richtig", betont die Regierung. Denn der demografische Wandel verändere den Altersaufbau der Bevölkerung tiefgreifend, künftig würden weniger und durchschnittlich ältere Erwerbstätige Wohlstand und soziale Sicherung erwirtschaften müssen. Schon in wenigen Jahren drohe ein Arbeitskräftemangel.

Aber, so schreibt die Regierung weiter: "Die Folgen der Veränderung des Altersaufbaus der Bevölkerung sind gestaltbar – auch deshalb, weil die heutigen und künftigen Älteren nicht nur länger leben als Ältere früherer Generationen, sondern auch länger gesund und aktiv sind. Eine längere Erwerbsdauer ist Chance und Herausforderung zugleich."

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung von heute 19,9 Prozent bis auf 22 Prozent im Jahr 2030 ansteigt. Würde auf die Anhebung der Altersgrenzen verzichtet, fiele der Beitragssatz im Jahr 2030 um 0,5 Prozentpunkte höher aus. Gleichzeitig wäre das Sicherungsniveau vor Steuern um 0,6 Prozentpunkte geringer, heißt es in dem Schreiben.

Die Bundesregierung schreibt außerdem, dass am 31. Dezember 2009 etwa 8,5 Millionen Menschen eine Rente von rund 684 Euro monatlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten. Das seien rund 48,2 Prozent aller Renten wegen Alters zu diesem Stichtag. Allerdings seien diese Angaben zur Beurteilung der konkreten Einkommenssituation im Alter nicht aussagekräftig, da weder weitere Alterseinkommen noch der Kontext des Gesamthaushaltes dabei berücksichtigt werden. "Geringe Renten sind kein Indiz für geringes Gesamteinkommen im Alter", so die Regierung.

Die Nettogesamteinkommen von Rentnerhaushalten lägen deutlich über den durchschnittlichen Renten. So verfügten alleinstehende Männer im Alter über durchschnittlich 1.451 Euro monatlich, bei alleinstehenden Frauen seien es rund 1.188 Euro. Rentnerehepaaren stünden monatlich etwa 2.248 Euro zur Verfügung. Tatsächlich liegt der Anteil jener, die ab 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen, nur bei 2,5 Prozent. Damit seien 97,5 Prozent dieser Altersgruppe nicht bedürftig, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

- Anzeigen -


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

Angehörigengespräche & postmortale Organspenden Die Deutsche Bundesregierung hält die Schaffung allgemein verbindlicher Richtlinien für den Ablauf von Angehörigengesprächen bei postmortalen Organspenden nicht für empfehlenswert. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende stehenden individuellen und komplexen Detailfragen könnten darin nicht abgebildet werden, heißt es in der Antwort (17/9334) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9240).

Jetziges Mietminderungsrecht beibehalten Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.

Meldepflicht für Nanoprodukte gefordert Die Nanotechnologie gilt derzeit als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie birgt ein großes Potential in der Umwelttechnik, in der Materialeffizienz und kommt in der Kommunikations- und Medizintechnik zum Einsatz, schreiben die Grünen in ihrem Antrag "Nanotechnologie - Chancen nutzen und Risiken minimieren" (17/9569). Nanoprodukte werden aber auch in vielen Materialien des alltäglichen Lebens eingesetzt. Dazu gehören Verpackungen, Kosmetik und Spielzeuge.

Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) vorgelegt. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinausgehen, und Arbeitnehmerrechte bekanntgemacht werden.

Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202) nicht zuzustimmen. Dies wird als Unterrichtung durch den Bundesrat (17/9644) mitgeteilt.

Rettung des europäischen Finanzsystems Die Europäische Zentralbank (EZB) soll mehr Daten über ihre Aktivitäten veröffentlichen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/9585), dazu müsse auch eine nach Staaten gegliederte Übersicht über die Höhe der jeweiligen Kredite gehören.

Beteiligung von Lebensversicherungskunden Ob Versicherte an Bewertungsreserven und Überschüssen einer Lebensversicherung angemessen beteiligt wurden, hängt nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In einer Antwort der Bundesregierung (17/9327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9237) heißt es zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber habe versucht, die Interessen der betroffenen Versicherungsnehmer in Einklang zu bringen. Das Gericht hatte entschieden, dass aus einer Lebensversicherung ausscheidende Versicherungsnehmer auch an den stillen Reserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen seien.

Berufshaftpflicht von Hebammen Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242).

"Vernetzte und transparente Verwaltung" Die Deutsche Bundesregierung will nach eigenen Angaben den "offenen und partnerschaftlichen Umgang von Verwaltung und Bürgern" stärken. Im Rahmen des Projektes "Open Government" aus dem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" würden "größere Transparenz, bessere Teilhabe und verstärkte Kooperation angestrebt", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9245). Die Basis für mehr Transparenz und Teilhabe bildeten offene Informationen und Daten. Soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstünden, sollten diese Daten in leicht zugänglicher und standardisierter Form öffentlich bereitgestellt werden.

"db Kompass Life 3": Makabre Wette auf den Tod Finanzanlagen müssen sich nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung auch an den guten Sitten und den Grundsätzen einer ethischen Nachhaltigkeit messen lassen. Im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens des Verkaufsprospekts des geschlossenen Fonds "db Kompass Life 3" habe keine inhaltliche Prüfung und Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattfinden müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9125) mit.

Druckbare Version

Registrierprogramm für Reisende in der EU Sozialmedizinische und psychologische Gutachten