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Luftfahrt: Stand beim europäischen Emissionshandel


Bundesregierung: Kein weltweiter Emissionshandel für den Luftverkehr vor 2018
Die USA, China und weitere Staaten hatten im Vorfeld angedroht, sich nicht am Emissionshandel zu beteiligen


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(27.01.12) - Eine weltweite Einführung des Emissionshandels für den Flugverkehr wird es nach Meinung der Bundesregierung vor 2018 nicht geben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/8290) auf eine Kleine Anfrage (17/8033) der SPD-Fraktion hervor, die sich mit dem aktuellen Stand beim europäischen Emissionshandel im Luftverkehr beschäftigt. Da bislang von der Internationalen Zivilluftorganisation (ICAO) kein ausgearbeiteter Vorschlag vorläge, sei es nicht mehr möglich, auf der nächsten Sitzung der Organisation im Jahr 2013 darüber zu entscheiden, heißt es in der Antwort.

Die Umsetzung der Richtlinie zur Einbeziehung des europäischen Luftverkehrs in den Emissionshandel werde seit 1. Januar wie geplant umgesetzt, erklärt die Bundesregierung. Nahezu alle betroffenen Fluggesellschaften, auch aus Drittstaaten, würden sich daran beteiligen. Bis Ende des Jahres würden die Bescheide über kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an die Fluggesellschaften versandt, heißt es in dem Papier weiter. Die Richtlinie sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen im Jahr 2012 insgesamt 85 Prozent kostenlose Emissionsberechtigungen erhalten werden.

Die restlichen Verschmutzungszertifikate pro ausgestoßener Tonne CO2 müssten von den Fluggesellschaften ersteigert werden. Angesichts der negativen Haltung einiger Nicht-EU-Länder betont die Regierung, dass sie ihre Bemühungen fortsetze, "in Gesprächen mit Drittstaaten auf eine positive Haltung zum Emissionshandel hinzuwirken". Die USA, China und weitere Staaten hatten im Vorfeld angedroht, sich nicht am Emissionshandel zu beteiligen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Dezember entschieden, dass die Ausweitung des EU-Emissionshandels für den Luftverkehr auf ausländische Fluggesellschaften zulässig sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Pflegepersonal Auch für ausländische Pflegekräfte, die in Privathaushalten arbeiten, gilt das Arbeitszeitgesetz (AZG). Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8373) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8193). Demnach gelten auch für im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) entsandtes Pflegepersonal die im AZG vorgesehenen Höchstarbeitszeiten, Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten.

Arbeitszeiten und gesundheitliche Folgeschäden Knapp die Hälfte (46,9 Prozent) aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet ständig, regelmäßig oder gelegentlich am Wochenende oder an Feiertagen. Ebenso viele arbeiten ständig, regelmäßig oder gelegentlich in den Abend- und Nachtstunden beziehungsweise in Wechselschichten. Diese Zahlen führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8229) an. Darin hatte die Fraktion auf den mangelnden Ausgleich von Berufs- und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten und dadurch bedingte gesundheitliche Folgeschäden verwiesen.

Internet-Handel beflügelt Paketdienste Der Paketmarkt in Deutschland profitiert von einem regelrechten Boom des Internet-Versandhandels. Dieser Teil des Handels habe sich "als Wachstumsmotor der gesamten Postbranche erwiesen", schreibt die Bundesnetzagentur im Tätigkeitsbericht 2010/2011 zum Bereich Post, der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/8245) vorgelegt worden ist. In dem Bericht ist auch ein Sondergutachten der Monopolkommission enthalten.

Dividenden aus Schachtelbeteiligungen Eine geplante Gesetzesänderung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Verhinderung von Steuerausfällen durch die Freistellung von ausländischen Dividenden aus Schachtelbeteiligungen in einigen Fallkonstellationen ist bei Experten auf Bedenken gestoßen. So wiesen mehrere Experten in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses auf die Probleme mit der Besteuerung von Unternehmen in der Rechtsform einer "Kommanditgesellschaft auf Aktien" (KGaA) hin.

"Drei-Säulen-Modell" für Lastenverschiebung Die Fraktion Die Linke macht sich in einem Antrag (17/8481) für eine "Solidarische Mindestrente" stark. Sie begründet dies damit, dass die Rentenpolitik der schwarz-gelben Koalition das Ziel verfehlt habe, Altersarmut zu verhindern. Vielmehr sei das Ziel der Lebensstandardsicherung aufgegeben und festgelegt worden, die politisch aufgerissene Versorgungslücke durch private Zusatzvorsorge zu schließen. Als "beschönigend" kritisieren die Abgeordneten die Bezeichnung "Drei-Säulen-Modell" für diese Lastenverschiebung.

Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter? In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses äußerten sich neun geladene Experten zur sogenannten Funkzellenabfrage (FZA), einer Maßnahme zur Aufenthaltsortsermittlung mittels Mobiltelefondaten und zu zwei Gesetzentwürfen aus den Reihen der Oppositionsfraktionen. Denn Anlass der Anhörung war ein Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (17/7335) der Fraktion Die Linke. Die Fraktion möchte die Möglichkeit der Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden abschaffen. Eine entsprechende Vorschrift aus der Strafprozessordnung sei zu streichen, nach der im Falle einer Straftat von "erheblicher Bedeutung" eine solche Maßnahme zum Einsatz kommen kann. Voraussetzung ist, dass die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Transparenz auf den Rohstoffmärkten Die Pläne der EU-Kommission für mehr Transparenz auf den Rohstoffmärkten stoßen bei allen Fraktionen und bei der Bundesregierung auf grundsätzliche Zustimmung. "Drei Viertel der ärmsten Menschen leben in rohstoffreichen Ländern", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Entwicklungsministerium, Gudrun Kopp (FDP), im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es sei "hohe Zeit", hier für mehr Transparenz zu sorgen, damit diese Menschen stärker vom Rohstoffvorkommen ihrer Länder profitieren als bisher.

Ist Kapitalismuskritik verfassungswidrig? Die Beobachtung von Abgeordneten der Fraktion Die Linke durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den Innenausschuss beschäftigt. Während dabei aus den Reihen der Opposition deutliche Kritik an der Praxis des Bundesamtes kam, verteidigte die Bundesregierung das Vorgehen des BfV. Auch dessen Präsident Heinz Fromm rechtfertigte das Handeln seiner Behörde.

Mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden Die Bundesregierung spricht sich gegen eine gemeinsame EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie aus. In eine Antwort (17/8478) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/8295) erklärt sie, dass eine solche europäische Richtlinie nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität - also dem Anliegen, bestimmte Aufgaben auf der möglichst niedrigsten Ebene zu erledigen - nicht vereinbar sei.

Reduzierung des Ressourceneinsatzes Die Preise für den Energie- und Rohstoffverbrauch parallel zur Steigerung der Ressourceneffizienz kontinuierlich erhöhen und über diese Verteuerung die Ressourcenproduktivität weiter verbessern: In dieser Strategie sieht Ernst-Ulrich von Weizsäcker den besten Weg hin zu einer drastischen Verringerung des umweltschädlichen Rohstoffkonsums, ohne dass den Verbrauchern zusätzliche Kosten entstünden. Vor der Enquetekommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität" betonte der ehemalige Präsident des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt und Energie am Montagnachmittag, ohne langfristig angelegte Preisanhebungen trete der "Rebound-Effekt" ein, wonach die über mehr Effizienz erzielte Ersparnis durch einen Mehrverbrauch von Energie und Ressourcen neutralisiert werde.

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Tankstellen benötigen Gasrückführungssystem Schutzes vor Kostenfallen im Internet