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Finanzmarktsituation und Lebensversicherungen


Deutsche Bundesregierung glaubt: Liquiditätsprobleme bei Lebensversicherungen "eher unwahrscheinlich"
Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds

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(20.01.12) - Die großen deutschen Lebensversicherungsgruppen halten 20,56 Prozent ihrer Kapitalanleihen in EU-Staatsanleihen. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8225) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/8047). Zu den Risiken der Geldanlagen heißt es: "In der Praxis wurden Liquiditätsprobleme von Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Pensionsfonds noch nicht beobachtet und sind auch für die Zukunft eher unwahrscheinlich."

In ihren Vorbemerkungen hatte die Linke unter anderem festgestellt:
" … In allen diesen Verfahren werden die Beiträge über die Kapital- und Geldmärkte in unterschiedlichen Formen in Finanzprodukten und zum Teil in Sachwerten angelegt, um über eine möglichst gute Verzinsung langfristig und stabil die kumulierten Ansprüche zu bedienen. Laut Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bilanzierten die Lebensversicher im zweiten Quartal 2011 Kapitalanlagen im Wert von rund 745 Mrd. Euro, die Pensionskassen von rund 110Mrd. Euro und die Pensionsfonds von rund 1,05 Mrd. Euro. Alle Varianten sind über die Kapitalanlagen wiederum eng miteinander verbunden oder gehören gänzlich zu einer Unternehmensgruppe.

Gegen Insolvenz des Finanzdienstleisters und somit auch Finanzrisiken sollen für die betriebliche Alterssicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) und für die Lebensversicherung der Sicherungsfonds "Protektor" wirken. Im Umlageverfahren werden dazu laufende Beiträge von den Mitgliedsunternehmen erhoben und diese ebenfalls auf den Finanzmärkten angelegt. Der PSVaG verfügte damit Ende 2010 über Kapitalanlagen in Höhe von rund 3,6 Mrd. Euro, Protektor weist ein Sicherungsvermögen von 716 Mio. Euro aus. Unabhängig von den Fragen, ob das kapitalgedeckte Verfahren makroökonomisch sinnvoll ist und ob die unterstellten sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele überhaupt erreicht werden können, sind alle Verfahren und die beiden Sicherungslinien auf eine stabile Finanzmarktsituation angewiesen. … "
(Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

Angehörigengespräche & postmortale Organspenden Die Deutsche Bundesregierung hält die Schaffung allgemein verbindlicher Richtlinien für den Ablauf von Angehörigengesprächen bei postmortalen Organspenden nicht für empfehlenswert. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende stehenden individuellen und komplexen Detailfragen könnten darin nicht abgebildet werden, heißt es in der Antwort (17/9334) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9240).

Jetziges Mietminderungsrecht beibehalten Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.

Meldepflicht für Nanoprodukte gefordert Die Nanotechnologie gilt derzeit als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie birgt ein großes Potential in der Umwelttechnik, in der Materialeffizienz und kommt in der Kommunikations- und Medizintechnik zum Einsatz, schreiben die Grünen in ihrem Antrag "Nanotechnologie - Chancen nutzen und Risiken minimieren" (17/9569). Nanoprodukte werden aber auch in vielen Materialien des alltäglichen Lebens eingesetzt. Dazu gehören Verpackungen, Kosmetik und Spielzeuge.

Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) vorgelegt. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinausgehen, und Arbeitnehmerrechte bekanntgemacht werden.

Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202) nicht zuzustimmen. Dies wird als Unterrichtung durch den Bundesrat (17/9644) mitgeteilt.

Rettung des europäischen Finanzsystems Die Europäische Zentralbank (EZB) soll mehr Daten über ihre Aktivitäten veröffentlichen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/9585), dazu müsse auch eine nach Staaten gegliederte Übersicht über die Höhe der jeweiligen Kredite gehören.

Beteiligung von Lebensversicherungskunden Ob Versicherte an Bewertungsreserven und Überschüssen einer Lebensversicherung angemessen beteiligt wurden, hängt nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In einer Antwort der Bundesregierung (17/9327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9237) heißt es zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber habe versucht, die Interessen der betroffenen Versicherungsnehmer in Einklang zu bringen. Das Gericht hatte entschieden, dass aus einer Lebensversicherung ausscheidende Versicherungsnehmer auch an den stillen Reserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen seien.

Berufshaftpflicht von Hebammen Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242).

"Vernetzte und transparente Verwaltung" Die Deutsche Bundesregierung will nach eigenen Angaben den "offenen und partnerschaftlichen Umgang von Verwaltung und Bürgern" stärken. Im Rahmen des Projektes "Open Government" aus dem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" würden "größere Transparenz, bessere Teilhabe und verstärkte Kooperation angestrebt", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9245). Die Basis für mehr Transparenz und Teilhabe bildeten offene Informationen und Daten. Soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstünden, sollten diese Daten in leicht zugänglicher und standardisierter Form öffentlich bereitgestellt werden.

"db Kompass Life 3": Makabre Wette auf den Tod Finanzanlagen müssen sich nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung auch an den guten Sitten und den Grundsätzen einer ethischen Nachhaltigkeit messen lassen. Im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens des Verkaufsprospekts des geschlossenen Fonds "db Kompass Life 3" habe keine inhaltliche Prüfung und Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattfinden müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9125) mit.

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Transparenz für Verbraucher Deutscher Arbeitsmarkt und Dienstleistungsfreiheit