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bundesarbeitsgericht


Im Überblick

Betriebliches Eingliederungsmanagement Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) zu prüfen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). In diesem Verfahren soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ob der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Einleitung des bEM nachkommt, hat der Betriebsrat zu überwachen (§ 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX).


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Im Überblick

Kein Anspruch gegen die Deutsche Reichsbahn Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass wegen der bereits 1974 erfolgten Zuordnung der Versorgung der Eisenbahner zur Sozialpflichtversicherung kein Anspruch gegen die Deutsche Reichsbahn bzw. deren Nachfolger auf Altersversorgung geltend gemacht werden kann. Ansprüche aus einer Tätigkeit bei der Deutschen Reichsbahn können sich nur gegen die gesetzliche Rentenversicherung richten, soweit sie an Regelungen aus der Zeit der DDR anknüpfen.


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Inhalte


20.02.12 - BAG bestätigt Überwachungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM)

31.01.12 - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer der früheren Deutschen Reichsbahn

30.01.12 - Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

18.01.12 - Keine unmittelbare Benachteiligung des erwerbsgeminderten Arbeitnehmers wegen seiner Behinderung

18.01.12 - Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer kann bei AGB-Unklarheit einen Anspruch auf die Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit haben

18.01.12 - Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen

24.10.11 - Bundesarbeitsgericht entscheidet in einem Streit über Bonuszahlungen

29.09.11 - Bundesarbeitsgericht: Sachliche Reichweite einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

13.09.11 - BAG: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung

06.09.11 - BAG: Gewerkschaftseintritt eines Arbeitnehmers während der Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) des Arbeitgebers

26.08.11 - Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft - keine Altersdiskriminierung

25.08.11 - Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

01.07.11 - Bundesarbeitsgericht: Unterlassene Anhörung eines Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung

01.07.11 - Bundesarbeitsgericht: Zugang einer Kündigung bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten außerhalb der Wohnung

14.06.11 - Bundesarbeitsgericht zur Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland

26.05.11 - BAG: Kläger machte demgegenüber vollen Urlaubsansprüche gekürzt um ein Zwölftel (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG) geltend

26.05.11 - Die Freistellung des Arbeitnehmers zum Zwecke der Gewährung von Erholungsurlaub erfolgt durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers

26.05.11 - BAG: Nach Inkrafttreten des TVöD besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst

26.05.11 - Bundesarbeitsgericht zum Verbandsaustritt unter Nichteinhaltung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

26.05.11 - Bundesarbeitsgericht: Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch

23.05.11 - Bundesarbeitsgericht zum Kündigungsgrund "Außerdienstliche Aktivitäten für NPD und JN"

05.05.11 - Bundesarbeitsgericht: Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

29.04.11 - Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Anspruch auf Strukturausgleich nach Herabgruppierung

29.04.11 - Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG

27.04.11 - BAG: Ob in diesen Fällen der Mindestlohn West oder der Mindestlohn Ost zu zahlen ist, bestimmt sich nach dem Einstellungsort

27.04.11 - Bundesarbeitsgericht: Widerruf einer in AGB geregelten Zulage, ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

20.04.11 - BAG: Betriebsparteien dürfen davon ausgehen, dass die Arbeitsmarktchancen der über 40jährigen Mitarbeiter typischerweise schlechter sind als die der 30 bis 39jährigen

19.04.11 - Anpruch gegen den Arbeitgeber? - Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

14.04.11 - Das Bundesarbeitsgericht urteilte über "Sachgrundlose Befristung und Zuvor-Beschäftigung"

14.04.11 - Bundesarbeitsgericht zum Schutz eines Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

14.04.11 - Bundesarbeitsgericht urteilt zur Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

30.03.11 - Bundesarbeitsgericht zur Unwirksamkeit einer qualifizierten tariflichen Differenzierungsklausel (hier: sog. "Spannensicherungsklausel")

30.03.11 - Bundesarbeitsgericht: Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen auf "Equal Pay"-Anspruch des LeiharbeitnehmersIm Entleiherbetrieb geltende Ausschlussfristen gehören bei

29.03.11 - Bundesarbeitsgericht zum Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

Meldungen: Bundesarbeitsgericht

Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist.

Bezug einer Erwerbsminderungsrente Arbeitgeber und Betriebsrat können in einem Sozialplan vereinbaren, dass solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, die wegen des Bezugs einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente nicht beschäftigt sind und bei denen damit zu rechnen ist, dass ihre Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit fortbesteht.

AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, wenn sie nicht klar und verständlich sind (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB). Unter den in § 9 TzBfG genannten Voraussetzungen hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Benachteiligung wegen Behinderung Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Um auch arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen zu berücksichtigen, müssen sie frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Diese in § 81 Abs. 1 SGB IX ge- regelte gesetzliche Pflicht trifft alle Arbeitgeber, nicht nur die des öffentlichen Dienstes. Ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber kann sich darauf berufen, dass die Verletzung dieser Pflicht seine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lasse.

BAG zur Reduzierung von Boni Die Parteien streiten über eine Bonuszahlung für das Jahr 2008. Der Kläger war in der Investmentsparte der D. AG als Sales/Kundenberater beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis ging aufgrund einer Verschmelzung auf die beklagte Bank über. Er erhielt nach dem Arbeitsvertrag ein festes Bruttomonatsgehalt und eine variable Vergütung, die im Ermessen der Beklagten stand.

Tarifsukzession war nicht gegeben Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die auf die "Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost" und die sonstigen für sie geltenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung verweist, erfasst zwar zumindest im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG, die dann auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Die Bezugnahmeklausel kann aber nach ihrem Inhalt nicht dahingehend – erweiternd – ausgelegt werden, dass auch die Haustarifverträge von Tochterunternehmen erfasst werden, die die Deutsche Telekom AG lange Zeit nach Arbeitsvertragsschluss gegründet hat.

Loyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung. Zwar haben Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen das verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Als Loyalitätsverstoß kommt auch der Abschluss einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe in Betracht. Eine Kündigung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile im Einzelfall ein hinreichend schweres Gewicht hat.

Tarifgebundenheit und Tarifverträge Ein Arbeitgeber ist nach seinem Verbandsaustritt an die vom Arbeitgeberverband bis zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Tarifverträge kraft Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) bis zu deren Ende unmittelbar und zwingend gebunden. Tritt ein Arbeitnehmer während dieser Zeit in die Gewerkschaft ein, die die Tarifverträge geschlossen hat, wirken diese Tarifverträge nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Eine vorherige arbeitsvertragliche Vereinbarung, die Abreden unterhalb des Niveaus der Tarifverträge enthält, wird damit durch die normative Wirkung der Tarifverträge verdrängt. Diese Tarifgebundenheit hält so lange an, bis die Tarifverträge - jeweils - enden.

Geringere geschützte Versorgungsanwartschaft Nach § 7 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) wird die Höhe der Betriebsrentenanwartschaft, für die der Pensionssicherungsverein bei Insolvenz des Arbeitgebers einzustehen hat, nach § 2 Abs. 1 BetrAVG bestimmt. Es kommt deshalb die gleiche Regelung zur Anwendung, die gilt, wenn festzustellen ist, wie hoch die gesetzlich unverfallbare Anwartschaft eines vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers ist. Insolvenzgeschützt ist daher der Anspruch, der dem Verhältnis der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt des Sicherungsfalls zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur üblichen, "festen" Altersgrenze entspricht (zeitratierliche Berechnung).

Täuschung des Arbeitgebers bei der Einstellung Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das setzt voraus, dass die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war. Wirkt sich die Täuschung im Arbeitsverhältnis weiterhin aus, kann zudem eine Kündigung gerechtfertigt sein.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement