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Gefahr der Profilbildung durch Google


Die Google-Datenschutzerklärung ist nach deutschem Recht angreifbar, sagt Stiftung Warentest
Google gelinge es nicht, die versprochene "höchstmögliche Transparenz" herzustellen


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(24.02.12) - Zum 1. März führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein, sie ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste. Vorteilhaft für den Nutzer ist das nur auf den ersten Blick, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar seien.

Die neue Datenschutzerklärung sei zwar besser strukturiert und insgesamt verständlicher als ihre zahlreichen Vorgänger. Trotzdem gelinge es Google nicht, die versprochene "höchstmögliche Transparenz" herzustellen. Die etwa neunseitige Erklärung wimmele geradezu von äußerst dehnbaren Formulierungen wie "möglicherweise" (15 Mal) und "gegebenenfalls" (zehn Mal).

Dies zeige beispielhaft die Klausel, die zukünftig die umfassende Profilbildung ermöglichen soll: "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten." Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt. Nach deutschem Recht seien solche schwammigen Formulierungen angreifbar.

Die Stiftung Warentest empfiehlt Nutzern, die einer umfassenden Profilbildung durch Google gegensteuern möchten, ihre Internetaktivitäten auf Dienste bei unterschiedlichen Anbietern zu verteilen. Zudem sollten Cookies in regelmäßigen Abständen gelöscht werden. Der vollständige Bericht ist auf dem Online-Portal test.de. abrufbar. (Stiftung Warentest: ra)

Stiftung Warentest: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Datenschutz und Compliance

Auf dem Weg zum Überwachungsstaat Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar kritisiert die Entscheidung der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten für ein europaweites System zur fünfjährigen Speicherung von Fluggastdaten.

Facebook-Fanpages im Schulbereich Datenschutz an Schulen - dabei geht es nicht mehr nur darum, dass einzelne Schulnoten über die Zeugniskonferenz an unberechtigte Dritte gelangen. Die Schulen sind inzwischen informationstechnisch gut ausgestattete Verwaltungseinheiten, in denen wichtige und teilweise sensible Daten von Kindern, Eltern, Lehrkräften und Dritten erhoben, gesammelt und weitergegeben werden - vom Ende der Kindertagesstättenzeit bis zum Beginn des Arbeitslebens. Während der Schulzeit gehen Daten an Sozialarbeiter und Psychologen, möglicherweise an die Polizei, das Jugendamt und andere Behörden. Innerhalb der Schulverwaltungen werden Daten ausgetauscht. Und inzwischen haben nicht nur Internet-Zugänge, sondern vielfältige Social Media-Anwendungen in den Schulalltag und den Unterricht Einzug gehalten.

Alle ELENA-Daten gelöscht Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt, dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 wurden bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vernichtet, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte.

Fehlende Compliance mit Datenschutz-Gesetzen Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Untersuchung der CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2011 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.

Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erforderlich Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten in seiner Position bestätigt: Erneut sorge das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz. Dies sei zu begrüßen.

Gefahr der Profilbildung durch Google Zum 1. März führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein, sie ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste. Vorteilhaft für den Nutzer ist das nur auf den ersten Blick, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar seien.

Zweite LDSG-Novelle in Schleswig-Holstein Nachdem der Landtag am 14.12.2011 per Sammeldrucksache das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und am 15.12.2011 das Informationszugangsgesetz (IZG) jeweils ohne Aussprache beschlossen hat, sind diese beiden Gesetz nach Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 26.01.2012 in Kraft getreten (GVBl. 2012, 78 ff. und 89 ff.). Das LDSG regelt den Datenschutz bei öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein, also vor allem bei Landesbehörden und Kommunen. Das IZG gibt den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsakten, wenn dem keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Langer Weg für EU-Datenschutzregeln Die Vorschläge der Europäischen Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen stellen nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar eine gute Grundlage dar, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten.

Facebook: Irische Datenschützer schlampig? Der irische Datenschutzbeauftragte hat am 21.12.2011 einen Audit-Bericht über seine Datenschutzprüfung von Facebook Ireland Ltd. vorgelegt. Darin äußert er vielfältige Kritik am Internetangebot von Facebook, kommt aber zu dem Ergebnis: "Es ist die Aufgabe unserer Behörde sicherzustellen, dass Facebook Irland sich an das Datenschutzrecht hält, und dieser Bericht stellt diese Rechtskonformität fest".

Bußgeldzuständigkeit des ULD bestritten Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) im Landtag appellierte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde.

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