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Datenschutzaufsicht Sache der EU-Mitgliedstaaten


Joachim Herrmann zu europäischem Datenschutz in Brüssel: Europäische Regelungen müssen strikt das Subsidiaritätsprinzip beachten, so etwa bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz oder dem Beschäftigtendatenschutz
"Hohes Datenschutzniveau gegenüber globalen Internetanbietern notwendig"


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(01.12.11) - Ganz im Zeichen des europäischen Datenschutzes stand der Besuch von Innenminister Joachim Herrmann in Brüssel. Dabei machte er bei einem gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt, veranstalteten Business-Lunch in der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU klar, dass bei der anstehenden Reform vor allem ein ausreichender Datenschutz gegenüber globalen Internetanbietern sichergestellt werden müsse.

"Bei der Überarbeitung des europäischen Datenschutzrechts brauchen wir verbindliche Regelungen, die ein hohes Datenschutzniveau auch gegenüber globalen Datenverarbeitern wie Google, Facebook und Co festschreiben. Europa muss Schutzlücken beim Umgang mit Daten der Bürgerinnen und Bürger im Netz schließen. Das gilt auch für die zunehmend internationalen Datenverarbeitungsprozesse der Wirtschaft. Wir brauchen ein Datenschutzrecht, das der Globalisierung gewachsen ist", so Innenminister Herrmann.

Bei dem Business-Lunch diskutierten zahlreiche Gäste aus Europäischem Parlament, Kommission, Bundesinnenministerium und internationalen Firmen ihre Erwartungen an das europäische Datenschutzrecht, zu dem die Kommission im Januar 2012 ihre Reformvorschläge vorlegen will.

Herrmann betonte in seinem Impulsreferat weiter, dass Wirtschaft und Bürger beim Datenschutz zu Recht rechtssichere und transparente Vorschriften erwarten würden. Neben der Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzes in und außerhalb der EU müssten sämtliche Regelungen aber auch den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen gering halten. Zudem müssten europäische Regelungen strikt das Subsidiaritätsprinzip beachten, so etwa bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz oder dem Beschäftigtendatenschutz.

Herrmann sagte: "Wir sind uns alle einig, dass wir einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz brauchen. Allerdings setzen wir hier auf wirksame nationale Regelungen. Europa brauchen wir vor allem dort, wo ein Mitgliedsstaat alleine nicht weiterkommt, wo wir also grenzüberschreitende Probleme lösen müssen." Das gelte etwa für den Datenschutz und den Datenverkehr in international organisierten Konzernen oder Durchsetzungsmechanismen für europäische Datenschutzstandards gegenüber globalen agierenden Internetdiensten.

Nach dem Business-Lunch traf Innenminister Herrmann den Europäischen Datenschutzbeauftragten, Peter Johan Hustinx. Auch hier warb Herrmann für die bayerischen Anliegen in der europäischen Datenschutzdebatte. Nationale Besonderheiten wie die Datenschutzkontrolle durch behördliche oder betriebliche Datenschutzbeauftragte oder die bürgernah organisierten unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder seien Erfolgsmodelle, die nicht aufs Spiel gesetzt werden dürften.

Herrmann erläuterte: "Gerade unter den Bedingungen der Digitalisierung brauchen die Bürger Datenschutzkontrolle vor Ort. Ein ausschließlich zuständiger Ansprechpartner irgendwo in einem EU-Land wäre für den Bürger in Deutschland nicht die Adresse, bei der er seine Datenschutzanliegen erörtert. Europäisches Datenschutzrecht muss als Recht der Bürger, nicht als Standortfaktor für globale Diensteanbieter konzipiert werden."

Die Datenschutzaufsicht sei Sache der Mitgliedstaaten, erinnerte Herrmann: "Wir müssen die bewährte föderale Struktur beibehalten, die einen bestmöglichen Datenschutz vor Ort sicherstellt. Europäischen Zentralisierungsgedanken erteile ich eine Absage." (Bayerisches Innenministerium: ra)

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Fehlende Compliance mit Datenschutz-Gesetzen Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Untersuchung der CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2011 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.

Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erforderlich Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten in seiner Position bestätigt: Erneut sorge das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz. Dies sei zu begrüßen.

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Langer Weg für EU-Datenschutzregeln Die Vorschläge der Europäischen Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen stellen nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar eine gute Grundlage dar, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten.

Facebook: Irische Datenschützer schlampig? Der irische Datenschutzbeauftragte hat am 21.12.2011 einen Audit-Bericht über seine Datenschutzprüfung von Facebook Ireland Ltd. vorgelegt. Darin äußert er vielfältige Kritik am Internetangebot von Facebook, kommt aber zu dem Ergebnis: "Es ist die Aufgabe unserer Behörde sicherzustellen, dass Facebook Irland sich an das Datenschutzrecht hält, und dieser Bericht stellt diese Rechtskonformität fest".

Bußgeldzuständigkeit des ULD bestritten Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) im Landtag appellierte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde.

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Datenschutz für Smart Meter Zunehmende Registrierung des Nutzungsverhaltens