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Eckpunktepapier "Smart Grid und Smart Market"


Bundesnetzagentur fordert, die Bereiche intelligente Netze (smart grids) und intelligente Märkte (smart markets) klar voneinander abzugrenzen
Eckpunktepapier zu intelligenten Netzen und Märkten soll die Veränderungen im Zuge der Energiewende beschleunigen


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(17.01.12) - Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Eckpunktepapier "Smart Grid und Smart Market" veröffentlicht. Damit soll etwas mehr Klarheit und Licht in eine zum Teil verwirrende und noch nicht strukturierte Debatte gebracht werden. Das Papier befasst sich mit der Frage, wie das System der Energieversorgung im Zuge der Energiewende verändert werden muss. Dabei fordert die Bundesnetzagentur u. a., die Bereiche intelligente Netze (smart grids) und intelligente Märkte (smart markets) klar voneinander abzugrenzen.

"Wir sollten künftig mehr Markt wagen und den Netzen eine eher dienende Rolle zuweisen. Netzthemen wie z. B. Netzausbau und Systemstabilität sind für die Energiewende besonders wichtige Themen, sie sollten aber nicht die gesamte Diskussion beherrschen. Dies erfordert zwar ein Umdenken in der Branche, verspricht aber innovative und effiziente Lösungen im Gesamtsystem. Gemeinsam müssen wir jetzt zügig, klar und diskriminierungsfrei die Schnittstellen zwischen den Aufgaben des Netzes und dem wettbewerblichen Bereich definieren. Dabei wird es sicher keine einfachen Lösungen geben, weil es weder ein ganz bestimmtes Smart Grid-Bauteil gibt, das die Netze für die Energiezukunft fit macht, noch den einen Masterplan für erfolgreiche Marktmodelle. Es kann auch nicht die Aufgabe des Staates sein, neue Geschäftsmodelle quasi zu verordnen", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Maßnahmen, die die Kapazitäten und die Steuerungsmöglichkeiten des Netzes erhöhen, gehören zum Bereich Smart Grid. Für den damit verbundenen zusätzlichen Einsatz von Kommunikations-, Mess-, Regel-, Steuer- , Automatisierungstechnik und IT-Komponenten sind die Netzbetreiber verantwortlich. Zum Bereich Smart Market gehören dagegen Maßnahmen, bei denen es beispielsweise darum geht, die erneuerbaren Energien besser in die Marktprozesse zu integrieren oder den Verbrauch zu beeinflussen, etwa durch innovative Tarifsysteme oder Dienstleistungen.

"Die Übertragungsnetze sind bereits heute weitestgehend intelligent. Handlungsbedarf besteht hier vor allem beim Zubau neuer Leitungen, z. B. um den in Nord- und Ostsee produzierten Windstrom in die Verbrauchszentren zu transportieren. Der Leitungszubau wird sich definitiv nicht vermeiden lassen. Dies muss allen klar sein, ansonsten werden wir die ambitionierten energiepolitischen Ziele der Energiewende nicht erreichen", stellte Kurth fest.

"Auf der Ebene der Verteilernetze wird es sowohl um einen Zubau als auch um eine intelligente Steuerung der Netze gehen. Die Verteilernetze haben nicht mehr nur die Aufgabe, den Strom vor Ort zu verteilen. Sie müssen auch immer mehr dezentral erzeugten Strom auf die Ebene der Überlandleitungen weiterleiten, wenn Solar- oder Windenergieanlagen mehr Strom produzieren, als vor Ort benötigt wird. Hier einen technisch und wirtschaftlich effizienten Mix von Netzausbau und Netzintelligenz zu finden, ist die ureigenste unternehmerische Aufgabe der Netzbetreiber. Konkrete zentrale Vorgaben der Politik oder der Bundesnetzagentur machen hier keinen Sinn, zumal die Situation in den Hunderten von Verteilernetzen sehr unterschiedlich ist. Mehr Effizienz, auch z. B.durch Netzzusammenschlüsse oder -kooperationen, halte ich allerdings für das Gebot der Stunde. Auf der einen Seite, um Deutschlands Netze auch in Zukunft in einer Spitzenposition zu halten. Auf der anderen Seite, um die Netzentgelte auf das notwendige Maß zu begrenzen", so Kurth.

"Die viel diskutierte Einführung von intelligenten Zählern (Smart Meter) ist zu einem wesentlichen Teil dem Bereich Smart Market zuzuordnen und könnte dort einen wichtigen Beitrag leisten. Dies setzt voraus, dass die Verbraucher bereit sind, die Zähler tatsächlich zu nutzen und sich dabei auf neue Tarifangebote und Dienstleistungen einzulassen. Diese flexiblen Tarife müssten allerdings von den Stromlieferanten entwickelt werden und bringen den eigentlichen Nutzen für die Verbraucher. Hier ist es wie mit dem berühmten Henne/Ei Problem. Ohne intelligente Zähler und Steuerungsmöglichkeiten gibt es keine flexiblen Tarife, aber ohne diese können auch die Zähler und Steuereinheiten ihr Potenzial nicht voll entfalten.

Neue Zähler dürfen jedenfalls nicht einfach still und heimlich in den Kellern verbaut werden. Sie müssen zusammen mit attraktiven Tarifen und Dienstleistungen vermarktet werden", ergänzte Kurth.

Das vollständige Eckpunktepapier ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (Bundesnetzagentur: ra)

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Beschleunigung des Lieferantenwechsels Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters festgelegt. Damit kann der Verbraucher noch einfacher und schneller seinen Energielieferanten wechseln. Mit der aktuellen Entscheidung wird der Lieferantenwechselprozess an neue gesetzliche Vorgaben angepasst, in den wesentlichen Abläufen verschlankt und für Strom und Gas weitestgehend vereinheitlicht.

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Besteht Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks? Die Bundesnetzagentur hat ihren Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt. Nach Abwägung aller derzeit bekannten Umstände wird die Bundesnetzagentur den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks für diesen und den nächsten Winter nicht anordnen.

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