Deutscher Corporate Governance Kodex Geltende Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung
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(05.10.06) - Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) verabschiedet.
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht. Dabei ist für das Jahr 2002 zudem die Übergangsregelung gemäß § 15 EGAktG zu beachten.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlichmangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlußprüfer. Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Kodex kann selbstverständlich nicht jedes Thema in allen Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen sein wird.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex bleibt auch nach der Bekannmachung des Kodex bestehen. Sie wird die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob der Kodex angepasst werden soll.
Stellungnahmen und Anregungen zum Kodex werden an die Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter E-Mail: geschaeftsstelle.corp.gov.kodex@thyssenkrupp.com oder schriftlich: Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex c/o ThyssenKrupp AG August-Thyssen-Str. 1 40211 Düsseldorf oder per Telefax: 0211-824-36688 erbeten.
* Mitglieder: Dr. Gerhard Cromme (Vorsitzender), Dr. Paul Achleitner, Dr. Rolf-E. Breuer, Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz, Dietmar Hexel, Ulrich Hocker, Max Dietrich Kley, Prof. Dr. Dres. h.c. Marcus Lutter, Christian Strenger, Peer M. Schatz, Dr. Wendelin Wiedeking, Prof. Dr. Axel v. Werder
(Dr. G. Cromme/Regierungskommission DCGK: ra)
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Corporate Governance nicht durch Gesetze regeln
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.
Public Corporate Governance Kodizes
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