Im Fokus: Unternehmensexterne Compliance-Beratung
Mit Urteil vom 08. September 2011 (1 StR 38/11) hatte sich der Bundesgerichtshof in einer Revisionsentscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Vorsatzproblematik beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) zu befassen. Dabei hat er sich insbesondere dazu positioniert, inwieweit ein der Steuerhinterziehungsvorsatz durch Irrtümer des Steuerpflichtigen ausgeschlossen werden kann oder - gleichsam als Auffangtatbestand - eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) in Betracht kommt.
Compliance bei Datentransfers im Konzern
In dem neuen Beitrag aus meiner Artikel-Reihe "Datenschutz im Konzern" geht es um die Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei internationalen Datentransfers in einem Konzern, zum Beispiel wenn eine zentrale Kundendatenbank oder ein konzernweites Personalinformationssystem eingerichtet werden.
Compliance und Datenschutz im Unternehmen
Im Unterschied zu vielen anderen Bereichen der betrieblichen Compliance (Corporate Compliance) gibt es für die Organisation der Datenschutz-Compliance konkrete gesetzliche Regelungen: So verpflichtet § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) alle größeren Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dessen vom Gesetz festgelegte Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch das jeweilige Unternehmen "hinzuwirken".
Arbeitsrecht und Compliance-Regelungen
Zu moderner Compliance gehört ein verbindlicher Verhaltenskodex. Dieser stellt sicher, dass die Geschäftspolitik von Mitarbeitern und Geschäftsführung auch wirklich "gelebt" wird und Gesetze eingehalten werden. Darüber, wie man diesen Kodex erarbeitet und im Unternehmen einführt, machen sich nach Ansicht der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte viele Unternehmen jedoch nach wie vor zu wenig Gedanken.
Datenschutzrecht beim Outsourcing
Datenverarbeitungsverträge müssen bestimmte Mindestregelungen beinhalten, so will es das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). So müssen zum Bespiel Klauseln aufgenommen werden über die Benachrichtigung bei Datenschutzverstößen, Prüfrechte, die Einschaltung von Unterauftragnehmern sowie eine Reihe weiterer Punkte. Betroffen sind zum Beispiel Verträge über die Auslagerung der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung oder Verträge mit Unternehmen, die Personalinformationsssyteme anbieten, auch wenn es sich nur um Tochtergesellschaften oder die Konzernmutter handelt.
Auskunftsrecht und Urheberrechtsverstöße
Im digitalen Zeitalter werden Musik- oder Filmdateien über Peer-to-Peer-Netzwerke illegal verbreitet. Gegen diese Art der Urheberrechtsverletzung geht die Musik- und Filmindustrie als Rechteinhaber nun vor. Der "Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (BfDI) informiert aus aktuellem Anlass in einem Artikel zum Auskunftsrecht bei Urheberrechtsverstößen:
Neu: Änderungen bei Standardvertragsklauseln
Am 5. Februar 2010 hat die EU-Kommission eine neue Fassung der "Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern" beschlossen. Standardvertragsklauseln sind ein häufig genutztes Instrument, um datenschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen, wenn personenbezogene Daten in einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) genutzt oder verarbeitet werden. Am 15. Mai 2010 treten die bisher gültigen Standardklauseln außer Kraft.
AGG und Diskriminierende Bluttests bei Einstellung
Wie jüngst bekannt wurde, werden Bewerber des Autobauers Daimler, des Medienriesen Axel Springer und sogar öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten vor einer etwaigen Einstellung mittels Blutuntersuchung auf "Herz und Nieren" geprüft. Und zwar pauschal, d.h. auch dann, wenn für den in Rede stehenden Arbeitsplatz keine bestimmte gesundheitliche Eignung erforderlich ist. "Abgesehen von moralischen Bedenken kann ein solches Vorgehen vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Arbeitgeber teuer werden", warnt Rechtsanwältin Stephanie Musiol von der Kanzlei Bethge.Reimann.Stari in Berlin.
Wesentliche Inhalte der Datenschutz-Reform
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 und damit am letzten Tag der Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Reihe von neuen Bestimmungen im Datenschutz verabschiedet (BT-Drs. 16/12011, 16/13657). Am 10. Juli 2009 haben die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auch den Bundesrat passiert. Dr. Michael Rath, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei der Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH, erörtert die wesentlichen Inhalte der Datenschutz-Reform.
Datenschutz: Dienstleisterkontrolle verschärft
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 03. Juli nunmehr doch die 2. Datenschutznovelle auf dem Weg gebracht. Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bringen für die praktische Arbeit der Unternehmen erhebliche Konsequenzen mit sich. Die Ankündigungen der Koalitionsparteien im Rahmen des so genannten Datenschutzgipfels im September 2008 wurden nur teilweise umgesetzt. Vergangenen Mittwoch hatten sich die Koalitionsparteien zunächst im Innenausschuss des Bundestages über die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes geeinigt.