Funktionen im Bereich Compliance und Audits
ManageEngine stattet "Desktop Central" mit zusätzlichen Funktionen im Bereich Compliance und Audits aus. Die Lösung verfügt über erweiterte Audit-Möglichkeiten bei der Fernwartung, die Administratoren beim Zugriff auf Anwender-PCs und File Server nutzen können. So zeichnet die Server- und Desktop-Management-Software auf Wunsch ab sofort die vom Support durchgeführten Sessions als Video auf. Desktop Central in der neuen Version ist ab sofort bei der MicroNova AG erhältlich, dem exklusiven Vertriebspartner für die ManageEngine-Produkte im deutschsprachigen Raum.
Verwaltung von Netzwerken und Compliance
Netcordia, Anbieterin von Network Configuration & Change Management (NCCM)-Lösungen, bietet das Download einer kostenlosen, befristeten Testversion ihrer "NetMRI"-Software an. Mit diesem kostenlosen Tool für die Verwaltung von Netzwerken können Netzwerkmanager 30 Tage lang Konfigurationsprobleme ausfindig machen, die – wenn sie nicht behoben werden – einen Ausfall des Netzwerks, Nichteinhaltung von Compliance-Richtlinien oder eine Verlangsamung der Performance zur Folge haben können.
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Im Überblick
IT-Änderungsmanagement
Abgestimmt auf die jeweilige Geschäftsanforderung stellt Tripwire Enterprise 6 eine Vielzahl von Erkennungsmethoden und Berichten zur Verfügung. So ist möglich zu überprüfen, ob die Änderungen bewährten Systemzuständen und Policies entsprechen bzw. ob sie von autorisierten Benutzern innerhalb eines genehmigten Änderungsfensters oder anderer Parameter vorgenommen wurden.
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Im Außenhandel spielen heute über die reine Einfuhr- und Ausfuhranmeldung hinaus zahlreiche steuerliche und rechtliche Aspekte eine Rolle. Sanktionsverordnungen und Präferenzkalkulation sind hierfür nur zwei Beispiele. Hinzu kommt, dass Einfuhren, Ausfuhren und alle weiteren zollrechtlich relevanten Vorgänge zukünftig ausschließlich elektronisch über das ATLAS-Verfahren abgewickelt werden sollen. Zoll und Außenhandel sind heute derart komplex, dass Unternehmen sie - ähnlich wie Steuerangelegenheiten - nur noch mit Hilfe erfahrener Experten und einer leistungsstarken Software effizient und konform mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen abwickeln können.
Der III. Zivilsenat des BGH hatte unlängst über die Frage zu entscheiden, ob bzw. nach welchen Maßgaben eine Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbare Handlungen eines von ihr eingesetzten Handelsvertreters dem geschädigten Anleger gegenüber haftbar gemacht werden kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012 - III ZR 148/11).