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Arbeitsschutzgesetz und Gefahrenquellen


Gefährdungsbeurteilungen dienen dem Schutz der Mitarbeiter und helfen den Unternehmen zu sparen
Für die Beurteilung der Gefährdungen gemäß Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes bieten die Experten von B.A.D. verschiedene Leistungsmodule


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(23.03.10) - "Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um", sagt ein volkstümlicher Sinnspruch – und dieses Sprichwort trifft glücklicherweise nicht immer zu. Wäre es korrekt, würden täglich unzählige Menschen von ihren Arbeitsplätzen nicht in die heimischen vier Wände zurückkehren. Denn gerade am Arbeitsplatz lauern viele Gefahren, und die werden zum Bedauern der Sicherheitsexperten der B.A.D. GmbH vielfach nicht wahrgenommen, unterschätzt oder schlicht ignoriert.

Ob die Arbeit an sich gefährlich ist, Arbeitsmittel eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen oder sich die Gefahrenquellen in Anlagen, Maschinen und Geräten verbergen – all dies lässt sich mit einer Gefährdungsbeurteilung, wie sie in Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes verankert ist, erkennen. Konsequenz einer solchen Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen sind gezielte Verbesserungsmaßnahmen. Sie ermöglichen eine langfristige und wirtschaftliche Planung und dienen zudem dem verbesserten Dialog mit der Belegschaft.

"Agieren statt reagieren" raten die Bonner Experten den Unternehmen, die mit einer Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung der sich daraus ergebenden Konsequenzen im Unglücksfall nicht nur rechtlich abgesichert sind, sondern auch wirtschaftlich profitieren: Schließlich stellt jeder Unfall und jede Erkrankung nicht nur beträchtliches Leid für den Betroffenen dar, sondern kostet den Betrieb bis zu 1.000 Euro pro Tag.

Die B.A.D. GmbH ihr Produkt "Gefährdungsbeurteilung" nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditieren lassen. Dabei wird regelmäßig nachgewiesen, dass u. a. die Qualifikation der Mitarbeiter, die verwendeten Arbeitshilfen und Standards sowie die qualitätssichernden Maßnamen lückenlos ineinander greifen.

Für die Beurteilung der Gefährdungen gemäß Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes bieten die B.A.D.-Experten verschiedene Leistungsmodule an, die unter anderem die Erfüllung der Dokumentationspflicht und Auflistung des Handlungsbedarfes mit Maßnahmenvorschlägen enthalten sowie eine Online-Gefährdungsbeurteilung (Software im B.A.D.-Wissensportal "PreSys"). (B.A.D: ra)

B.A.D.: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Überwachung & Analyse

Schutz sensibler Daten einhalten Nogacom, Anbieterin von Datenklassifizierungs-Lösungen für Information-Governance stellt "NogaLogic Sensitive Data Identification Service" vor. Im Rahmen der Dienstleistung analysiert Nogacom in sieben Arbeitstagen bis zu 1 Terabyte unstrukturierter Unternehmensdaten und identifiziert Dokumente, die sensible Geschäftsinformationen enthalten. Der NogaLogic Sensitive Data Identification Service ist derzeit für Unternehmen in Deutschland verfügbar und wird für einen 7-Tage-Service angeboten.

Schutz vor Wirtschaftskriminalität Die Economic Crime Intelligence (ECI) Division der Scalaris AG unterstützt ihre Kunden mit Beratung und Services in der wirksamen Prävention als auch der restlosen Aufklärung von Wirtschaftsdelikten. Durch die beschlossene Vertriebsvereinbarung setzt das Unternehmen verstärkt auf die Lösungen von LexisNexis. Die Scalaris AG wird so in Zusammenarbeit mit LexisNexis das Servicespektrum erweitern: Bei der Rekrutierung von Mitarbeitern können Unternehmen entsprechend der Risikoeinschätzung auf maßgeschneiderte Analysen und Background Checks zugreifen. Von "einfachen" Screenings der Mitarbeiter bis zu Recherchen über Hochrisikopersonen des Top Managements und vom Projektmanagement bis zu Analyse und Reporting werden alle KYE-Anforderungen aus einer Hand erfüllt.

Neuartigen Service im Bereich Direktmailing Eller repro+druck bietet in ihrem Webshop deutlich erweiterte Dienstleistungen an. So können die Kunden von Eller repro+druck im Webshop mit einem einzigen Mausklick die juristische Prüfung ihrer Werbedrucksachen beauftragen. ?Eller-mailings.de? ist ein Webshop, der sich ausschließlich auf Direktmailings konzentriert. Viele Produkte können künftig bereits ab einer Auflage von 1.000 Stück bestellt werden. Zudem stehen erweiterte Serviceoptionen zur Verfügung, wie der CO2-neutrale Versand über GoGreen.

Compliance mit dem Chemikaliengesetz REACH Freudenberg IT und die Freudenberg Forschungsdienste (FFD) bieten eine Produkt-Compliance-Plattform an. Mit der Lösung "Fit4Compliance" sollen Unternehmen aller Größen und Branchen in und außerhalb der EU vollständig rechtskonform agieren können. Dabei geht es vor allem um das europäische Chemikaliengesetz REACH.

De-Mail: Interoperabilität und Funktionalität Anbieter für den Postfach- und Versanddienst De-Mail können sich nun von secunet prüfen lassen. Dazu hat das Unternehmen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine entsprechende Zulassung erhalten. Im Rahmen für das Akkreditierungsverfahren notwendige Testierungsverfahren überprüft secunet die Bereiche Interoperabilität und Funktionalität, die in der "Technischen Richtlinie TR 01201 De-Mail" festgelegt sind.

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Bonitätsinformationen über Unternehmen Mit der neuen Unternehmensauskunft bietet die Schufa für Privatpersonen erstmals die Möglichkeit an, Bonitätsinformationen über ein Unternehmen einzuholen. Damit können sich Privatpersonen bereits vor einer Geschäftsbeziehung ein genaueres Bild von der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens machen.

Auflagen für Datensicherheit & Compliance erfüllen In der Version 4.0 unterstützt "Repscan" von Sentrigo auch Cloud-basierte Open Source-Datenbankplattformen. Hinzu kommen Leistungsverbesserungen und zusätzliche Managementoptionen für Datenbankadministratoren (DBA’s). Und die Kunden können sich über flexiblere Preisoptionen freuen.

Risk Assessment und Datenklassifizierung Nogacom stellt ihren Service "NogaLogic Data Risk Assessment" vor. Mit ihm sollen Kunden ungeschützte, sensible Daten aufspüren und damit Risiken abzuwenden können.

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