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Bewilligung für "Vereinfachte Zollverfahren"


Neue ZA- und AEO-Bewilligung verlangt Sanktionslisten-Prüfung: Software-as-a-Service bietet automatisiertes Screening im Hintergrund
Firmen, die ihre bestehende Bewilligung für "Vereinfachte Zollverfahren" behalten wollen bzw. neu beantragen, müssen nun u.a. auch erklären, wie sie den Abgleich mit den Antiterrorverordnungen garantieren


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(08.09.11) - Bis spätestens Ende 2011 werden die Zollbehörden alle bestehenden Bewilligungen zum "Zugelassenen Ausführer" ("ZA") neu bewerten. Dies betrifft ca. 20.000 deutsche Unternehmen mit "ZA"-Status. Der Fragebogen, den Unternehmen beantworten müssen, ist identisch mit dem Fragenkatalog für den AEO C (Zollrechtliche Vereinfachungen; AEO = Authorized Economic Operator). Im Zuge der Überprüfung müssen Unternehmen darlegen, wie sie auf Dauer sicherstellen, dass Exportkontrollregeln eingehalten werden.

Firmen, die ihre bestehende Bewilligung für "Vereinfachte Zollverfahren" behalten wollen bzw. neu beantragen, müssen nun u.a. auch erklären, wie sie den Abgleich mit den Antiterrorverordnungen garantieren. Auch Unternehmen, die den Status AEO ("Authorized Economic Operator" oder "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter") beantragen, müssen nachweisen, dass sie Geschäftspartner und Mitarbeiter mit den Anhängen der EG-Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 und weiteren offiziellen Sanktionslisten abgleichen. Neu hinzugekommen ist die EG-Verordnung 753/2011, die seit dem 1. August 2011 gilt.

In dieser "Afghanistan-Verordnung" sind nun separat die Taliban-Anhänger gelistet. Das ambitionierte Ziel der EU-Verordnungen ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette - vom Hersteller bis zum Endverbraucher - gegen Terroranschläge.

Sowohl "ZA" als auch "AEO" Status erleichtert und beschleunigt die Zollabwicklung. Zwar ist der "AEO" Status freiwillig, doch spätestens Ende 2011 werden Inhaber vereinfachter Verfahren, besonders "Zugelassene Ausführer", teilweise die Voraussetzungen des AEO erfüllen müssen. Der Aufwand für die Beantragung des "ZA"- oder "AEO"-Status ist in beiden Fällen fast gleich. Wird der Status AEO F angestrebt, kommen z.T. allerdings noch Sicherheitsfragen dazu.

Ob "ZA" oder "AEO" - in beiden Fällen ist es sinnvoll, ein System im Einsatz zu haben, das es erlaubt, alle Zollvorgänge nachzuvollziehen, Daten zu archivieren und Auswertungen und Statistiken zu fahren. Speziell für die automatisierte Prüfung der Personenembargos, wie die Antiterrorverordnungen auch genannt werden, bietet AEB mit "Compliance||Xpress" eine kostengünstige On-demand-Lösung an.

Compliance||Xpress nutzt die Einspareffekte des IT-Outsourcing - die Investitionen in Prüftechnik, Softwarepflege, Hardware und auch für die Datenaktualität werden ausgelagert. Der Anwender organisiert lediglich die ohnehin erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Prozess-Sicherheit und -Dokumentation. In regelmäßigen Abständen übermittelt er den Adressbestand auf elektronischem Weg an Compliance||Xpress, einen "Web-Dienst" ("Software-as-a-Service" - SaaS) im AEB-Rechenzentrum. Dort findet das Screening der Adressen auf Übereinstimmung mit den veröffentlichten und verbindlichen Sanktionslisten statt.

Lesen Sie zum Thema "Software-as-a-Service" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Dr. Ulrich Lison, Portfoliomanager Global Trade bei AEB, sagte: "Viele Firmen glauben, sie müssten sich nicht mit Exportkontrolle befassen, weil sie nicht exportieren oder weil sie nur im europäischen Umland tätig sind. Das aber kann sich als verhängnisvoller Irrtum erweisen, denn auf den Personenlisten stehen selbst deutsche und europäische Einträge. Die Pflicht zum Sanktionslisten-Screening besteht grundsätzlich, unabhängig vom Produkt und egal, in welchem Land der Empfänger sitzt. Händisch ist das nicht zu überprüfen - man braucht eine gut funktionierende Software, die automatisiert im Hintergrund den Datenbestand durchleuchtet, ohne die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu behindern." (AEB: ra)

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Meldungen: Software-as-a-Service

Export-Compliance mit SaaS-Lösung realisieren Management Dynamics, Anbieterin von "Global Trade Management"-Lösungen, hat mit "Export On-Demand 1.2", eine neue Version ihrer Export-Compliance Lösung für kleine und mittlere Exporteure, lanciert. Diese Version unterstützt ein verbessertes Compliance-Screening und ein ausgeweitetes Exportlizenz-Management.

Bewilligung für "Vereinfachte Zollverfahren" Bis spätestens Ende 2011 werden die Zollbehörden alle bestehenden Bewilligungen zum "Zugelassenen Ausführer" ("ZA") neu bewerten. Dies betrifft ca. 20.000 deutsche Unternehmen mit "ZA"-Status. Der Fragebogen, den Unternehmen beantworten müssen, ist identisch mit dem Fragenkatalog für den AEO C (Zollrechtliche Vereinfachungen; AEO = Authorized Economic Operator). Im Zuge der Überprüfung müssen Unternehmen darlegen, wie sie auf Dauer sicherstellen, dass Exportkontrollregeln eingehalten werden.

Umfassende Sicherheits- und Compliance-Audits Qualys, Anbieterin von Software-as-a-Service- (SaaS)-Lösungen für das Management von IT-Sicherheitsrisiken und Compliance, hat eine neue Edition des "QualysGuard Consultant Service" vorgestellt, die über virtuelle Scanner-Appliances (vScanner) und einen Modus zur individuellen Anpassung von Berichten verfügt. Die neue Edition erschließt Consultants die erheblichen Vorteile des SaaS-Modells: mit präzisen Netzwerk-Audits, umfassenden Schwachstellenanalysen, Scans für Policy-Compliance und Webanwendungen, Verkürzung der Vor-Ort-Zeiten und detaillierten, anpassbaren Reports – all das zu niedrigeren Kosten.

Compliance bei Archivierung von EDI-Daten Trubiquity, Anbieterin von globalen Managed File Transfer (MFT)-Lösungen sowie Lösungen für die Geschäftsprozessintegration, hat ihre SaaS- (Software-as-a-Service)-basierten "TRUedx EDI-Clearing Center Services" um umfangreiche optionale Archivierungsfunktionen erweitert.

Vereinfachter elektronischer Rechnungsverkehr Die regify AG, Hüfingen, bringt mit "regibill" zum Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes am 1. Juli 2011 eine Lösung für den vereinfachten elektronischen Rechnungsverkehr auf den Markt. Der neue Dienst erfüllt alle gesetzlich und steuerlich geforderten Nachweispflichten. "In der EU werden jährlich 28,5 Mrd. Rechnungen geschrieben, fast 90 Prozent davon immer noch auf Papier", sagt Kurt Kammerer, CEO der regify AG. "Das Einsparpotential durch elektronische Rechnungen ist riesig und wurde bislang nur deshalb nicht erschlossen, weil der Gesetzgeber zu hohe Anforderungen stellte." regify geht davon aus, dass mit dem vereinfachten Verfahren schon 2015 mehr als 40 Prozent der EU-weiten Rechnungen, also gut 10 Mrd. Stück, digital sein werden.

On-Demand-Service für E-Discovery Die Recommind GmbH, Anbieterin von E-Discovery-Lösungen, bietet "Axcelerate eDiscovery" in Deutschland jetzt als On-Demand-Lösung. Anwaltskanzleien und Unternehmensjuristen können die mit intelligenter Review-Technologie (Predictive Coding) ausgestattete Lösung jetzt anlassbezogen als webbasierte Hosting-Lösung nutzen. Mit diesem Service sind Unternehmen und Anwälte in der Lage, Kosten und Zeit für das Sichten von Dokumenten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren oder Ermittlungen einzusparen, ohne eine Dauerlizenz der Software erwerben zu müssen.

Einhaltung von Compliance-Richtlinien ServiceNow präsentiert eine neue Applikation für IT-Governance, Risk und Compliance (IT GRC), die in ihrem "IT Service Management Cloud Service" eingebunden ist. Die neue Software-as-a-Service (SaaS)-Anwendung dient als Alternative zu teuren, unabhängigen IT GRC-Software-Angeboten. "ServiceNow IT GRC" setzt auf der ServiceNow-Plattform auf und verfügt über nativen Zugriff auf bestehende IT-Daten und -Prozesse.

Umgang mit vertraulichen Dokumenten Sicherheitslücken zur Online-Datensicherung eines Webdienst-Anbieters beschäftigen derzeit die Community der Anwender. Die Tatsache, dass beispielsweise Authentifizierungsdaten auf einfache Weise kopiert werden können und anderen Nutzern Zugang zu vertraulichen Dokumenten verschaffen, zeigen den Bedarf nach sicheren Zugriffsverfahren und verlässlichen Lösungen zur Absicherung vertraulicher Dokumente im Internet erneut auf.

Strukturierte Namensvergabe bei Dokumenten Zukünftig erleichtert eine Namenskonvention Anwendern die sichere und strukturierte Zusammenarbeit mit Document Compliance-Lösung von Brainloop. Die Festlegung einer für bestimmte Dokumente wie Angebote, Verträge, Berichte oder Marketingmaterialien verbindlichen Schreibweise aus vorgegebenen Namensbestandteilen erleichtert dem Nutzer das anschließende Auffinden von thematisch zueinander gehörenden Unterlagen. Dieses steigert die Effizienz der Zusammenarbeit. Insbesondere Unternehmen der Branchen Pharma, Banken und Real Estate profitieren von der einheitlichen Benennung.

IT-Sicherheit und Compliance RSA, Security-Abteilung der EMC, kündigte die "RSA Cloud Trust Authority" an. Dabei handelt es sich um einen Produktmix aus Cloud-basierten Services, um das Beziehungsmanagement zwischen Unternehmen und Cloud-Service-Anbietern zu erleichtern.

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