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Datenschutz in Arzt-Praxen


In größeren Arzt-Praxen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragen notwendig
Datenschutz in Arzt-Praxen durch neue QM-Richtlinie bestätigt


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(04.01.07) - Auch für Ärzte gelten die Bestimmungen des Datenschutzes: So nimmt die neue Richtlinie für Qualitätsmanagement (QM) des Gemeinsamen Bundesausschusses die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes auf. Darauf weist die Demal GmbH hin.

Demnach ist in größeren Praxen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragen notwendig, wenn beispielsweise Patientendaten auf elektronischem Weg übermittelt werden (z.B. an Krankenkassen) und zehn oder mehr Mitarbeiter mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind.

Zwar tritt die QM-Richtlinie erst 2009 in Kraft; die zugrunde liegenden Regeln gehen aber schon aus dem Bundesdatenschutzgesetz hervor und gelten damit im Wesentlichen seit fünf Jahren. Bei Verstößen drohen schon jetzt Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer.

Abhilfe können Dienstleister wie Demal versprechen, die als externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden können. Falls ein Mitarbeiter als interner Datenschutzbeauftragter tätig werden soll, stellt eine Software wie "BDSG Basics" eine große Hilfe bei der Einarbeitung und Durchführung der Aufgaben dar.

Die QM-Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedet, der das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland darstellt.

Die Demal GmbH wurde Anfang 2004 gegründet und sitzt in Schwarzenbruck in der Nähe von Nürnberg. Sie ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Rummel AG, die (inklusive ihrer Rechtsvorgängerin) seit über 18 Jahren Software für Juristen (z.B. die Kanzleisoftware "WinMACS") und andere Branchen (z.B. Dokumenten-Management-System "ScanMACS") herstellt und vertreibt.

Demal hat sich ganz dem Thema Datenschutz, Datensicherheit und Datenanalyse (Auditierung) verschrieben. (Demal: ra)

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