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Datenqualität: Erfolgsfaktor für Compliance


Daten müssen jederzeit den betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich vergleichbarer und reproduzierbarer Ergebnisse, Aktualität und Vollständigkeit standhalten
Datenqualitätsmanagement: Erfolgskritischen Faktoren für Unternehmen und öffentliche Organisationen ist die Datenqualität


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(24.07.08) – Unternehmen müssen einerseits verschiedenste Interessengruppen (Eigentümer, Aktionäre, Banken, Mitarbeiter, Behörden, etc.) über eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit berichten und andererseits intern verschiedenste Personen und Gruppen mit einer Fülle an Informationen zur Entscheidungsfindung versorgen. Eine der großen Herausforderungen der Unternehmen ist es, neben der zeitgerechten Lieferung von Informationen eine hohe Qualität der Unternehmensdaten zu gewährleisten und eine bedarfsgerechte Informationsversorgung für eine möglichst objektive Entscheidungsfindung sicherzustellen.

Verschärfend dabei wirkt, dass das Thema Datenqualität bzw. Informationsqualität besonders in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber in den unterschiedlichsten Regelungen (z.B. GoBS, GDPdU, KonTraG, Basel II, Solvency II, SOX, usw.) verankert wurden.

Die Anforderungen an das Datenqualitätsmanagement müssen durch die Unternehmensführung vorgegeben, getragen und überwacht werden. Die operative Durchführung kann nicht allein im IT-Bereich angesiedelt werden, sondern erfordert die konsequente Einbindung der Fachbereiche.

Die deducto GmbH entwickelte aus ihrer langjährigen praktischen Erfahrung aus unterschiedlichsten komplexen Datenanalyseprojekten ein Lösungskonzept, das ein ganzheitliches strategisches und operatives Datenqualitätsmanagement ermöglichen soll.

Hierzu gehört nicht nur die regelmäßige Analyse, Bewertung und Anpassung der Datenqualität sondern auch die Steuerung und Überwachung der damit verbundenen Abläufe.

Einer der erfolgskritischen Faktoren für Unternehmen und öffentliche Organisationen ist die Datenqualität. Es ist absolut notwendig für die Auswertung, Bewertung und den strukturierten Dialog, qualitativ hochwertige Daten bereitzustellen. Die Daten müssen jederzeit den betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich vergleichbarer und reproduzierbarer Ergebnisse, Aktualität und Vollständigkeit standhalten.

Dies ist aber nur möglich, wenn dies von der punktuellen Datenqualitätsmessung und aufwändigen Datennachbereitung in einen kontinuierlichen und übergreifenden Datenqualitätsmanagementprozess mündet.

Die Umsetzung zu einem ganzheitlichen Datenqualitätsmanagement erfolgt über die standardisierte Vorgehensweise in sieben Schritten:

1. Ist-Analyse der bereits vorhandenen Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität sowie der Systeme, Abläufe und Daten.
2. Ermittlung weiterer erforderlicher Maßnahmen hinsichtlich der gesetzlichen, innerbetrieblichen und evtl. allgemein gültigen / kulturellen Anforderungen an die Datenqualität.
3. Erstellung der Handlungsempfehlungen und Konzeption eines einheitlichen Datenqualitätsmanagements.
4. Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des operativen Datenqualitätsmanagements.
5. Implementierung der Analysewerkzeuge und Analyseszenarien (z.B. mit "InfoZoom").
6. Einbindung und Coaching der Fachbereiche.
7. Implementierung der Ablauforganisation sowie der Ablaufsteuerung und deren Kontrollen (z.B. mit Process Enterprise).
(deducto: ra)

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Meldungen: Beratung

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Serviceangebot optimiert das Meldewesen in Banken Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten im März 2011 ihr Konzept zur "Modernisierung des bankenaufsichtlichen Meldewesens". Dieses wirkt sich unter anderem mit einer höheren Komplexität der Vorgaben und kürzeren Meldezyklen auf die Banken aus. Deshalb entwickelten die Projektpartner BSM GmbH, Capco GmbH und Deutsche Börse AG ihr modular aufgebautes Serviceangebot ?Meldewesen Factory?. Dieses unterstützt Banken im gesamten Prozess des Meldewesens – mit einem jeweils bedarfsorientiert abgestimmten Leistungsspektrum.

Beratungsservices für die Betrugsbekämpfung ACI Worldwide stellte mit den neuen "ACI Financial Crime Consultancy Services" eine Reihe von Beratungsservices vor. Mithilfe dieses neuen Angebots sollen die Nutzer des "ACI Proactive Risk Manager" noch bessere Resultate erzielen und das Betrugsmanagement von Finanzinstituten deutlich optimieren können.

VIB – Der Beipackzettel für geschlossene Fonds Die Novellierungen des Vermögensanlagengesetzes sehen die Einführungen des Vermögensanlageninformationsblattes (VIB) vor. Die GFI Treuhand unterstützt Anbieter von geschlossenen Fonds bei der Erstellung des VIB und übernimmt die damit verbundene Organisation. Denn neben dem Mehraufwand für Anbieter für die Erstellung selbst, ist die Aktualisierung des VIB zu garantieren. Anbieter werden durch die Unterstützung der GFI Treuhand von den neuen Regelungen entlastet und können sich auf ihre Schwerpunkttätigkeiten konzentrieren.

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Warningletter der FDA vermeiden Für Unternehmen der Medizintechnik stellt sich die Frage, was fehlende Maßnahmen zur Erfüllung der regulatorischen Compliance-Anforderungen hinsichtlich Geschäfts- und Haftungsaspekten für die Zukunft der Unternehmen bedeutet. Bisher wurden Kontrollen der FDA und europäischen Behörden gerade in der Medizintechnik durchaus lax gehandhabt. Das wird sich aber deutlich ändern.

Jugendschutzkonzepte im Internet Die Debatte über den in der Ratifizierung durch die Landesparlamente befindlichen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beschäftigt derzeit die Presse, die Blogsphäre und die Anbieter von Internetzugängen und Internetinhalten.

Compliance und rechtssichere Langzeitarchivierung Die langfristige Erhaltung von digitalen Dokumenten und deren Verfügbarkeit für spätere Generationen stellt eine Herausforderung für die öffentliche Verwaltung und Institutionen dar. Allerdings sind häufig noch keine ausreichenden Voraussetzungen für die elektronische Langzeitspeicherung geschaffen worden und bestehen teilweise noch unklare Vorgehenskonzepte. Das Beratungshaus Infora bietet deshalb mit einem "QuickCheck" den Einstieg in die Entwicklung und Umsetzung einer langfristig tragfähigen Strategie zur rechtskonformen Aufbewahrung elektronischer und papierner Unterlagen.

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MaRisk-Beratung für Factoring-Unternehmen Die Prof. Schumann GmbH erweitert ab sofort ihr Angebotsportfolio um ein neues Beratungspaket für Factoring-Gesellschaften. Im Rahmen einer umfassenden Ma-Risk-Beratung bietet die Prof. Schumann GmbH Factoring-Instituten die Möglichkeit, sich umfassend über die Veränderungen aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 zu informieren und entsprechende Schritte einzuleiten.

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Wirtschaftskriminalität und Compliance Durch MiFID-Richtlinie überfordert