Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv
Home Fachartikel Hintergrund

Fachartikel


Administration Entscheidungshilfen Hintergrund Kosten Management Recht

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Datenschutzprinzipien zur besseren Compliance


Datenschutz beginnt bei der Softwareentwicklung
Universelle Datenschutzprinzipien müssen in der Softwareentwicklung berücksichtigt werden

Anzeige

Von Juan Ceballos, (ISC)2;-zertifizierter CISSP und CSSLP

(14.06.10) - Die Zeitschrift Forbes nannte das Jahr 2009 das "Year of the Mega Data Breach". Mit 220 Millionen gestohlenen Datensätzen wird der 2008 aufgestellte Rekord von 35 Millionen um mehr als das sechsfache übertroffen. Einen großen Anteil an dieser Entwicklung tragen unsicher entwickelte Softwareapplikationen, die Datensysteme zum Selbstbedienungsladen für Kriminelle machen.

Die meisten Datenpannen werden gar nicht öffentlich bekannt. Doch die bereits bekannten Fälle, sollten einem zu denken geben. So häuften sich während der Weihnachtszeit Hinweise, dass im MP3-Shop einer bekannten deutschen Elektrohandelskette, ein Systemfehler Nutzern erlaubte, auf die Daten anderer Nutzer zuzugreifen und diese zu manipulieren.

Um den Imageschaden gering zu halten, räumten die Verantwortlichen zwar einen Konfigurationsfehler im Auto-Login ein, jedoch nicht die Verletzung von Datenschutzgesetzen aufgrund unsicher entwickelter Software. Das Beispiel zeigt, dass trotz aller Bemühungen der Softwarehersteller und Datenhalter (Unternehmen, Organisationen und Behörden), diese den Nutzern und ihren Daten keinen adäquaten Schutz bieten.

Datenschutzverletzungen trotz verfügbarer Technologie
Meiner Erfahrung nach ist es immer noch nicht selbstverständlich, dass Anforderungsdokumente für Software Angaben zur Zulässigkeit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten beinhalten. Diese Punkte sind aber unverzichtbare Eckpfeiler des Datenschutzes, die aufgrund der steigenden Zahl von Datenpannen noch stärker in den Fokus der Entscheider rücken sollten.

Es wird in der Praxis immer noch übersehen, dass neben Kreditkarten- oder Konto-Nummern auch personenbezogene Daten, wie beispielsweise Adressen und Telefonnummern, entwendet und weiterverkauft werden.

Personenbezogene Daten sind wertvoll, denn sie werden eingesetzt, um folgende kriminelle Handlungen zu vollziehen:

>> Identitätsdiebstahl: kriminelle Handlungen werden im Namen des Opfers durchgeführt (z.B. Bankbetrug).
>> Spear-Techniken: die Ausspähung von wichtigen Persönlichkeiten oder Entscheidungsträgern (z.B. Wirtschaftsspionage oder Erpressung).
>> Profiling: Erstellung von Profilen (z.B. für gezielte Spam-Attacken).

Auch wenn meistens keine Einzelheiten an die Öffentlichkeit geraten, zeigen Datenpannen in vielen Fällen ein ähnliches Muster:

>> Daten werden häufig von internen Akteuren gestohlen, die in vielen Fällen sogar von kriminellen Organisationen angestiftet werden.

>> Daten werden über ungesicherte Softwarefunktionen (z.B. Suche) oder über Sicherheitslücken in den Applikationen (z.B. SQL-Injection) extrahiert und können so beispielsweise Firewalls umgehen.

>> Daten können von Mitarbeitern aufgrund mangelhafter Zugriffskontrollen entwendet werden.

>> Daten werden häufig in Form von Dateien oder Listen über unzureichend gesicherte Arbeitsplatzrechner exportiert (z.B. über CD-ROM oder USB) oder einfach ausgedruckt.

>> Das schlimmste daran ist, dass Sicherheitsprotokolle nur selten Indizien über die Täter hergeben (z.B. Audit Trails).

So werden die meisten Daten heutzutage über unsicher und fehlerhaft entwickelte Software entwendet. Kriminelle nutzen immer wieder die gleichen Sicherheitslücken und haben leichtes Spiel.

Sicherere Software durch Datenschutzprinzipien
Aus diesem Grund ist es notwendig die universellen Datenschutzprinzipien in der Softwareentwicklung zu berücksichtigen:

>> Einwilligung (Opt-in) und Zweckbindung: Jeder Mensch hat das Recht über die Weitergabe und Verwendungsart der eigenen Daten zu bestimmen.

>> Datensparsamkeit und Datenvermeidung: Nur die personenbezogenen Daten, die für die Anwendung unbedingt notwendig sind, dürfen vom Datenhalter abgefragt und verarbeitet werden.

>> Vertraulichkeit: Datenhalter müssen die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten durch ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten.

Leider werden die Datenschutzprinzipien von den meisten Softwareherstellern und Datenhaltern bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Denn so könnten viele Sicherheitsrisiken minimiert und der Missbrauch von personenbezogenen Daten eingeschränkt werden. Darüber hinaus würde die konsequente Anwendung der Datenschutzprinzipien zur besseren Compliance beitragen.

Abbildung von Compliance in Applikationen
Viele Softwarehersteller bieten zwar zusätzliche Komponenten an, um Compliance abzubilden. Diese Komponenten eignen sich jedoch ausschließlich zur Sicherstellung der Einhaltung verbindlicher Richtlinien des Datenschutzes. Es geht dabei hauptsächlich um Funktionen zur Überwachung und Protokollierung von Aktionen, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stehen.

Das sind zum Beispiel:

>> Identität und Zugriffsmanagement:
Kennungen und Merkmale werden in einer eindeutigen digitalen Identität zusammengefasst. Die Kontrollen gewährleisten, dass der Zugriff berechtigt und angemessen ist (z.B. "Minimale Rechte"-Prinzip).

>> Labeling und Daten-Maskierung: Nach erfolgreicher Authentifizierung wird ein eingeschränkter Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht. Wenn eine Funktion auf geschützte Daten indirekt zugreift, werden diese Daten nur in maskierter Form gezeigt.

>> Vaulting: Daten werden nur verschlüsselt gespeichert und übertragen.

>> Nachvollziehbarkeit: Alle autorisierten und nicht autorisierten Datenaktivitäten werden protokolliert. Aktionen, die gegen Datenschutzgesetzte verstoßen, können so erkannt werden.

>> Hardening: Systematische Implementierung von technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit. Hardening bedeutet auch die aktive Beobachtung von Schwachstellen mit der entsprechenden Beseitigung von Fehlern.

>> Policies Management: Umsetzung von Datenschutzgesetzen und -richtlinien. Policies können themenspezifisch (z.B. Datenübertragung nur an europäische Länder) oder nutzerspezifisch (z.B. Zugriffsbeschränkungen zu Audit Trails) sein.

In dieser Form werden die Schutzmaßnahmen nah an den Daten implementiert, so dass der Lösungseinsatz sehr wirksam ist. Allerdings werden solche Komponenten von den meisten Herstellern nur separat angeboten und kosten extra. Die Integration im Zusammenhang mit bestehenden Applikationen und Datenbanken erweist sich aufgrund der hohen Komplexität auch als sehr aufwändig.

Datenschutzprinzipien als Teil des Software Development Life Cycle
Der "Secure Software Development Life Cycle" (S-SDLC) von (ISC)⊃2; ist ein auf "Best Practices" basierender Softwareentwicklungsansatz, der Sicherheitsmerkmale genau so hoch priorisiert wie Funktionsmerkmale.

In allen S-SDLC-Phasen werden sicherheitsrelevante Aspekte (z.B. Datenschutzprinzipien) formal berücksichtigt:

>> Anforderungen: Diese Phase beschäftigt sich mit dem Fachkonzept für Sicherheit und Datenschutz (z.B. Feststellung des notwendigen Schutzniveaus).

>> Spezifikation & Design: Diese Phase hat nicht nur mit der Definition der Applikation, sondern auch mit Prozessen (z.B. Anwendungsfälle bei der Dateneinwilligung) und Sicherheit (z.B. Zugriffskonzept) zu tun. In Bezug auf die Sicherheit zieht schlecht spezifizierte/entworfene Software in späteren Phasen gravierende Konsequenzen nach sich.

>> Implementierung: Obwohl die Vorstellung fehlerfreier Software utopisch ist, versucht Secure Coding unabsichtliche Fehler anhand "Best Practices" zu vermeiden (z.B. unnötige Freilegung von personenbezogenen Daten).

>> Integration und Test: In dieser Phase werden eigene und fremde Komponenten integriert und auf ihre Funktionalität sowie Sicherheitseigenschaften überprüft. Angesichts der möglichen Angriffe sollten die Tests auch unter Extrembedingungen durchgeführt werden (z.B. Extrahierung von personenbezogenen Daten durch simulierte Hackerangriffe).

>> Wartung: Echte Angriffe erfolgen über neue oder bekannte Sicherheitslücken. Die Schwachstellen können aus Programmfehlern in der eigenen Software oder von anderen Herstellern stammen. Diese Fehler sollen in dieser Phase so schnell wie möglich beseitigt werden, um Sicherheitsrisiken und Datenschutzverletzungen zu reduzieren (z.B. Prozesse für die Identifizierung, Priorisierung und Behebung von Sicherheitslücken).

Adäquater Datenschutz lässt sich am besten über sicher entwickelte Software erreichen. Der S-SDLC eignet sich sehr gut dazu, die Datenschutzprinzipien in den verschiedenen Entwicklungsphasen einzubinden. Trotz unterschiedlicher nationaler Gesetze sind die Datenschutzprinzipien weitestgehend mit den nationalen Gesetzen kompatibel. Deshalb wäre ihre Integration in Applikationen nicht nur theoretisch möglich, sondern auch praktisch machbar.

Die vorgeschlagenen Datenschutzprinzipien können mit überschaubarem Aufwand in den S-SDLC eingebunden werden, um so den Datenschutz besser gewährleisten zu können. (Alcatel-Lucent: (ISC)2: ra)

Autor:
(*) Juan Ceballos, (ISC)2;-zertifizierter CISSP und CSSLP, Product Line Manager bei Alcatel-Lucent Deutschland

Alcatel-Lucent: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Hintergrund

Fälschungen: Eine zunehmende Online-Bedrohung "If you can make it, they can fake it." Leider ist dieses Sprichwort nur allzu wahr. Der Handel mit gefälschten Waren betrifft heute fast alle Branchen und Produkte, von Luxusgütern und Technologieprodukten mit entsprechend hoher Marge bis hin zu eher margenschwachen Verbrauchsartikeln wie Batterien, Shampoo, Kraftstoff und Nahrungsmitteln. Und das Problem breitet sich aus. Nicht zuletzt, weil immer mehr gefälschte Waren hergestellt werden, und zwar vor allem in Ländern wie China, wo die Produktionskapazitäten förmlich explodieren (89 Prozent aller beschlagnahmten Fälschungen stammen von dort).

Gefahren beim Online-Banking Millionen Europäer nutzen heute Online-Banking – obwohl Umfragen zeigen, dass 85 Prozent der europäischen Verbraucher Sicherheitsbedenken bei der Nutzung von Finanzdienstleistungen im Internet haben. Dass die Bedenken begründet sind, lässt sich fast im Wochenrhythmus in den Zeitungen nachlesen: Ständig kann man Nachrichten über gestohlene Identitäten, verlorengegangene persönliche Daten und neue Betrugsversuche lesen. Dennoch bleiben die Methoden, die Cyber-Kriminelle für den Betrug im Online-Banking nutzen, für die meisten Menschen ein Buch mit sieben Siegeln.

Datendiebstahl und Informationssicherheit Weshalb ist es möglich, dass ein "Army Intelligence Analyst" mit über 250.000 Diplomatischen Datensätzen – gebrannt auf eine ganz normale CD-RW und gelabelt mit Lady Gagas Song "Telephone" – den Irakischen Stützpunkt in der Nähe von Bagdad verlassen konnte? Ein 22-jähriger Mann hat damit den wahrscheinlich größten Datendiebstahl in der amerikanischen Geschichte geschafft.

Die gravierenden Risiken der Non-Compliance 84 Prozent der deutschen Unternehmensführer betrachten Compliance, also die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien inzwischen als wichtigen Faktor für den Unternehmenserfolg. Die nicht endende Flut an "Skandalen", zuletzt in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise, macht die Compliance-Schadensfälle für Unternehmen zur Chefsache. Das sind Ergebnisse der Potenzialanalyse Compliance von Steria Mummert Consulting.

Datenschutzprinzipien zur besseren Compliance Die Zeitschrift Forbes nannte das Jahr 2009 das "Year of the Mega Data Breach". Mit 220 Millionen gestohlenen Datensätzen wird der 2008 aufgestellte Rekord von 35 Millionen um mehr als das sechsfache übertroffen. Einen großen Anteil an dieser Entwicklung tragen unsicher entwickelte Softwareapplikationen, die Datensysteme zum Selbstbedienungsladen für Kriminelle machen.

Compliance durch sicheren Umgang mit Log-Daten Zahlreiche Compliance-Vorschriften wie Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPPA) oder Payment Card Industry Data Security Standard (PCI-DSS) fordern von Unternehmen die Sammlung und Speicherung ihrer Log-Daten. Doch den Betroffenen entstehen dadurch auch neue Möglichkeiten um beispielsweise Angriffe zu erkennen oder Fehlerursachen schneller zu finden.

Informationsaustausch in Steuersachen Im Fall des Ex-Vorstandes der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, stand bereits vor Beginn der Razzia und bei seiner Abfahrt in Polizeibegleitung das Kamerateam bereit. In der Folge hätte rechtlich geklärt werden können, ob man Steuersünder aufgrund "erst gestohlener und später gleichsam als Hehlerware weiterverkaufter Daten" überhaupt verurteilen darf. Ab dem 01.01.2010 hat sich diese Fragestellung endgültig erledigt, denn dann tritt ein Abkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein in Kraft, welches nahezu jeden Informationsaustausch in Steuersachen sicherstellt.

E-Mail und die digitale Steuerprüfung Kaufmännische Briefe und Rechnungen werden seit über 500 Jahren auf dem Postweg verschickt. Anschließend wurden sie in Kellern oder Lagern aufbewahrt, damit sie für notwendige Zugriffe schnell verfügbar waren. Inzwischen läuft der Versand kaufmännischer Dokumente fast ausschließlich digital per E-Mail. Dies erfordert jedoch neue Strukturen für die Archivierung und Strukturierung der Daten sowie zum Nachweis, dass die Daten und Inhalte nicht verändert wurden. Denn das ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Prüfbarkeit auch der digitalen Daten und Dokumente gegeben ist.

Erfassung interner und externer Mails Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe von 2005 erfüllt schon das Löschen und Ausfiltern von E-Mails den Tatbestand des Unterdrückens gemäß §206 StGB. Daher müssen Unternehmen zur Gewährleistung der Compliance sämtliche elektronischen Nachrichten im Originalformat archivieren, selbst Spam- und vireninfizierte E-Mails. Entsprechend bieten manche herkömmliche E-Mail-Archivierungssysteme nur eine unzureichende juristische Absicherung. Denn sie erfassen und speichern eingehende Mails erst, nachdem sie von Antiviren- oder Spam-Filtern aussortiert wurden. Zusätzlich können bei Systemabstürzen einzelne Mails verloren gehen, wenn sie nicht zuvor vom Archivsystem gesichert wurden.

Compliance und ECM ergänzen sich gegenseitig Die Komplexität der heutigen Compliance-Vorschriften macht es für Mitarbeiter fast unmöglich, selbst den Überblick darüber zu behalten, welche Nachrichten gespeichert werden müssen und welche nicht. Daher können Unternehmen heutzutage nicht mehr darauf verzichten, E-Mails automatisch zu sichern. Eine softwareseitige Unterstützung erleichtert nicht nur den Mitarbeitern die Arbeit, sondern gibt der Geschäftsführung Sicherheit, dass wichtige E-Mails auch wirklich aufbewahrt werden.

Druckbare Version

Die gravierenden Risiken der Non-Compliance Compliance durch sicheren Umgang mit Log-Daten