Realisierung von GPKE und MaBiS
InterSystems präsentierte auf der "E-world energy & water" Lösungskonzepte zur Umsetzung der Vorgaben der Bundesnetzagentur auf Basis von "InterSystems Ensemble" und "InterSystems Caché". Unter anderem zeigte das Unternehmen, wie die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) ebenso erfolgreich wie wirtschaftlich realisiert werden können.
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Im Überblick
GPKE-Fristen sind abgelaufen
Eine Anforderung der GPKE ist der standardisierte und automatisierte Datenaustausch. Als zertifiziertes Customer Competence Center der SAP AG hat die regio iT aachen gesellschaft für informationstechnologie mbh die gesetzlich geforderten Prozesse bereits erfolgreich im Modul XI umgesetzt.
Elektronischer Datenaustausch im Strommarkt
Im Energiesektor schreitet die Digitalisierung der Geschäftsprozesse voran: Seit sechs Monaten greifen die Vorgaben der Bundesnetzagentur für den flächendeckenden elektronischen Datenaustausch im Strommarkt. Immer mehr Energieversorger haben ihre "Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität" im Laufe der letzten Monate angepasst und sind auch auf den elektronischen Versand ihrer Stromrechnungen umgestiegen.
Signaturlösungen für Energieversorger
Um die gesetzeskonforme elektronische Übermittlung von Rechnungsdaten zu gewährleisten, hat Wilken nun die "digiSeal"-Signatur-Server-Lösung von secrypt in das Ener:gy-System integriert.
GPKE-Umsetzung
Auf der diesjährigen CeBIT präsentiert der IT-Dienstleister S4P solutions for partners ag einen Fahrplan, mit dem Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft die gesetzlichen Auflagen in Sachen elektronischem Datenaustausch und IT-Sicherheit effizient umsetzen können. Im Vordergrund steht die Erfüllung der Compliance hinsichtlich der sicheren und revisionsgerechten E-Mail-Kommunikation und -Archivierung.
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Im Außenhandel spielen heute über die reine Einfuhr- und Ausfuhranmeldung hinaus zahlreiche steuerliche und rechtliche Aspekte eine Rolle. Sanktionsverordnungen und Präferenzkalkulation sind hierfür nur zwei Beispiele. Hinzu kommt, dass Einfuhren, Ausfuhren und alle weiteren zollrechtlich relevanten Vorgänge zukünftig ausschließlich elektronisch über das ATLAS-Verfahren abgewickelt werden sollen. Zoll und Außenhandel sind heute derart komplex, dass Unternehmen sie - ähnlich wie Steuerangelegenheiten - nur noch mit Hilfe erfahrener Experten und einer leistungsstarken Software effizient und konform mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen abwickeln können.
Der III. Zivilsenat des BGH hatte unlängst über die Frage zu entscheiden, ob bzw. nach welchen Maßgaben eine Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbare Handlungen eines von ihr eingesetzten Handelsvertreters dem geschädigten Anleger gegenüber haftbar gemacht werden kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012 - III ZR 148/11).